Homophobie, Diskriminierung, Beleidigung und das Gericht

Ein möglicher anderer Titel für diese kleine Geschichte hätte auch „Was für mich gilt, gilt für andere noch lange nicht“ lauten können. Und wenn ich etwas mehr Zeit investiert hätte, um über das alles ein paar Gedanken zu verschwenden, dann wären mir sicher noch unzählige weitere Titel eingefallen. Ich möchte aber nicht zu viel Zeit auf die Sache verwenden – eigentlich habe ich jetzt schon zu viel Zeit dafür verschwendet.

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Meinungsfreiheit, Strafanzeige und 800 Euro Schadenersatz [Update]

Da gab es vor gut einem Jahr mal einen Politiker, der meinte, er könne diskriminierende Aussagen über Homosexuelle tätigen und das wäre dann nicht diskriminierend, weil er ja dazu schrieb, er wolle damit nicht diskriminieren und er würde nur von seiner Meinungsfreiheit gebrauch machen. Außerdem müssten ja die Kinder vor den Homosexuellen geschützt werden. Tja, ich schrieb dann in mein kleines Weblog, dass ich ihn, wie alle homophobe Menschen, für Arschlöcher halte, ohne ihn oder diese damit beleidigen zu wollen – ist halt meine Meinung.

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