Tatsachenverdrehung der Woche

Ist schon lustig, wie unser Bundesinnenminister Thomas de Maizière Tatsachen verdrehen kann. Diese Woche hat er mal wieder ein faszinierendes Beispiel seiner seltsamen Sicht auf die Welt gegeben, nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass das BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig ist. Und wessen Schuld ist das nun in der Welt des Thomas de Maizière? 

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Legale Straftaten zum Schutz der Verfassung?

Um unseren Inlandsgeheimdienst, den sogenannten Verfassungsschutz, eine effektivere Arbeit zu ermöglichen, ist ein Gesetz vorgesehen, dass es verdeckten Ermittlern und V-Leuten des Verfassungsschutz erlauben würde in gewissem Umfang Straftaten zu begehen – ohne Angst vor einer Strafe haben zu müssen. Beispielsweise würde es dann einem Ermittler in der rechtsextremen Szene damit erlaubt, auch mal bei einem kleinen bisschen Körperverletzung mitzumachen, immerhin soll die Jagd auf Menschen anderer Hautfarbe oder Meinung ein angesagtes Hobby in dieser Szene sein. Da würde so ein Ermittler natürlich auffallen, wenn er die Teilnahme an einer lustigen Asylanten-Hatz unter fadenscheinigen Gründen absagt, nur weil er Angst vor einer Strafverfolgung haben muss.

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