Legale Straftaten zum Schutz der Verfassung?

Um unseren Inlandsgeheimdienst, den sogenannten Verfassungsschutz, eine effektivere Arbeit zu ermöglichen, ist ein Gesetz vorgesehen, dass es verdeckten Ermittlern und V-Leuten des Verfassungsschutz erlauben würde in gewissem Umfang Straftaten zu begehen – ohne Angst vor einer Strafe haben zu müssen. Beispielsweise würde es dann einem Ermittler in der rechtsextremen Szene damit erlaubt, auch mal bei einem kleinen bisschen Körperverletzung mitzumachen, immerhin soll die Jagd auf Menschen anderer Hautfarbe oder Meinung ein angesagtes Hobby in dieser Szene sein. Da würde so ein Ermittler natürlich auffallen, wenn er die Teilnahme an einer lustigen Asylanten-Hatz unter fadenscheinigen Gründen absagt, nur weil er Angst vor einer Strafverfolgung haben muss.

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So gut wie möglich

Okay, die NSA wollte die DE-CIX-Daten vom BND irgendwann nicht mehr und so, alles ganz nett, aber ich hätte fast meinen Kaffee auf das Display gespuckt – wenn ich gerade Kaffee getrunken hätte, was glücklicherweise nicht der Fall war – als ich diesen Satz gelesen habe:

Das G10-Gesetz solle „so gut wie möglich“ eingehalten werden, sagte Kiesewetter.

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Der BND, die Türkei und Heuchelei

Man spioniert Freunde doch nicht aus! So zumindest tönte so mancher deutscher Politiker, nachdem bekannt wurde, dass die NSA auch das Handy von Angela Merkel abhörte. Also die Bevölkerung von Freunden kann man schon ausspionieren, aber doch nicht die Politiker. 

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Der BND möchte aufrüsten

Na ist das nicht herrlich? Da wird bestätigt, was bisher oft als wilde Verschwörungstheorie abgetan wurde – die Massenüberwachung der NSA – und was fällt unserem Bundesnachrichtendienst dazu ein? Abwehrmaßnahmen? Schutz deutscher Staatsbürger vor der Ausspähung fremder Geheimdienst? Nö, natürlich nicht, der BND will aufrüsten, um nicht ganz den Anschluss an NSA und GCHQ zu verlieren.

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