Um unseren Inlandsgeheimdienst, den sogenannten Verfassungsschutz, eine effektivere Arbeit zu ermöglichen, ist ein Gesetz vorgesehen, dass es verdeckten Ermittlern und V-Leuten des Verfassungsschutz erlauben würde in gewissem Umfang Straftaten zu begehen – ohne Angst vor einer Strafe haben zu müssen. Beispielsweise würde es dann einem Ermittler in der rechtsextremen Szene damit erlaubt, auch mal bei einem kleinen bisschen Körperverletzung mitzumachen, immerhin soll die Jagd auf Menschen anderer Hautfarbe oder Meinung ein angesagtes Hobby in dieser Szene sein. Da würde so ein Ermittler natürlich auffallen, wenn er die Teilnahme an einer lustigen Asylanten-Hatz unter fadenscheinigen Gründen absagt, nur weil er Angst vor einer Strafverfolgung haben muss.
Verfassung schützen: Twitter-Aktion
Soll der Verfassungsschutz in Zukunft seine verdeckten Ermittler und V-Personen Straftaten begehen lassen dürfen, wie etwa Körperverletzung? Ich denke, diese Frage werden die meisten Menschen eindeutig mit „Nein“ beantworten. Heute findet im Innenausschuss des Bundestags eine Diskussion zu einem Gesetzentwurf …