Soll der Verfassungsschutz in Zukunft seine verdeckten Ermittler und V-Personen Straftaten begehen lassen dürfen, wie etwa Körperverletzung?
Ich denke, diese Frage werden die meisten Menschen eindeutig mit „Nein“ beantworten. Heute findet im Innenausschuss des Bundestags eine Diskussion zu einem Gesetzentwurf statt, der eben genau dieses erlauben soll. Da nicht jeder in Berlin vor Ort dabei sein kann, gibt es auch eine Möglichkeit den Protest per Twitter zu äußern und ich hoffe mal, es machen möglichst viele dabei mit: http://www.verfassung-schuetzen.de/twitter-aktion/
ein bißl an der Realität vorbei wieder, aber was solls ….. als wenn ein V-Mann genau ohne dies auskommen würde ….. sorry, aber dann fliegt er spätestens nach 1 Monat auf.
Aber auch sehr zweischneidig ;) -Freifahrtscheine können doch wohl auch nicht sein …… vielleicht sollte man diskutieren ob V-Männer überhaupt richtig sind …. ;)
Naja, schau Dir mal an, was V-Leute bisher schon getrieben haben, ohne die Freigabe – da braucht es echt keinen Freifahrschein.
Deshalb sage ich ja … sind solche Einsätze vielleicht so zweischneidig das man deren Durchführung mal als ganzes auf den Prüfstand stellen sollte?
Meiner Meinung nach sollte man die ganzen Geheimdienste auf den Prüfstand stellen, egal ob Verfassungsschutz oder BND…