Reinhold Gall ist SPD-Mitglied, Abgeordneter des Landtags in Baden-Württemberg und auch noch Innenminister dieses Bundeslandes. Und Reinhold Gall meinte zum Thema Vorratsdatenspeicherung noch einen drauf setzen zu müssen. Als wäre die Zustimmung dazu noch nicht schlimm genug.
https://twitter.com/reinholdgall/status/612349394688585728
Auf „vermeintliche Freiheitsrechte“ würde er also gerne verzichten, wenn dafür ein „Kinderschänder“ überführt würde? Mal abgesehen davon, dass es bestenfalls fraglich ist, dass die Vorratsdatenspeicherung bei der Aufklärung von solchen Verbrechen (oder überhaupt Verbrechen) hilfreich wäre: Was hat den Mann geritten, sich solchen Vokabulars zu bedienen? Schlimm genug, dass sich NPD & Co. immer dieses Vokabulars bedienen und damit auf Stimmenfang gehen, zeigt die Nutzung des Begriffs, dass man sich offensichtlich keine Gedanken darüber gemacht hat, was die Folgen von sexuellem Missbrauch an Kindern ist. Bei so einem Verbrechen ist ganz sicher nicht das Opfer danach mit Schande bedeckt. Der Mann sollte echt mal in der Gegenwart ankommen…
Solche Politiker sind es, die dafür sorgen, dass die SPD immer unwählbarer wird – falls das überhaupt möglich sein sollte. Aber für mich ist die SPD inzwischen nicht mal mehr ein kleineres Übel im Vergleich zu anderen Parteien. Inzwischen würde ich sogar auf die Ausübung meines Wahlrechts lieber verzichten als die SPD zu wählen – und wer mich und meine Einstellung zum Thema Wahlen kennt, der weiß, was das bedeutet.
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Ich finde es schade, dass diese inhaltlich wichtige Diskussion, in welcher man definitiv beide Seiten vertreten kann, da beide Seiten richtige Argumente haben, zum Großteil mit Plattitüden und leeren Worthülsen geführt wird.
Freiheit gegen Kinderschänder, Überwachungsstaat gegen Terrorismus.
Wenn solche Parolen an Stammtischen ausgepackt werden soll mir das egal sein, dann kann ich das auf einen anderen Schlag Menschen schieben. Aber wenn Vertreter meines Volkes – und damit zu einem Teil auch meine Vertreter in der Welt – sowas auspacken, dann ist das schmerzhaft.
Es bleibt also dabei. Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient. Und wir haben scheinbar nichts Besseres verdient. Traurig.
Das Problem ist: Die Befürworter der VDS haben nur Parolen auf Stammtischniveau. Es gibt bislang keinerlei Beleg dafür, dass eine VDS irgendetwas bringt – außer einem Abbau von Freiheitsrechten. Rein sachlich betrachtet muss man zu dem Ergebnis kommen, dass eine VDS ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte aller Bürger ohne jeden Nutzen darstellt…
Dieser Tweet stellt Unschuldsvermutung, Gewaltenteilung, Grundrechte in Frage. Solche Volksvertreter wünscht man sich doch.
>>>…da beide Seiten richtige Argumente haben…<<< Nenn mir ein einziges, Bastian Ganssi, welches eine VDS erforderlich machen würde!
Hi Thomas, ich muss gestehen, dass ich den aktuellen Gesetzesentwurf zu schlecht kenne, um vernünftig argumentieren zu können. Insbesondere müsste ich genau wissen, welche Daten gespeichert werden und welche Anordungsvoraussetzung für die Abfrage durch Strafverfolgungsbehörden bestehen.
Vielleicht könnt ihr es mir ja fix sagen: Ist der Inhalt der Daten der gleiche wie im gescheiterten Gesetz 2007? Besteht ein grundsätzlicher Richtervorbehalt?
Falls dem so ist – und davon gehe ich gerade aus – sind die gespeicherten Daten relativ begrenzt. Falls nicht –> bitte belehrt mich.
Man muss sich vor Augen halten, dass diese Daten bereits vor vielen Jahren (und bei der Telefonie vor Jahrzehnten) gespeichert und zum Falle der Strafverfolgung benutzt wurden. Da hat nämlich jeder Diensteanbieter die Daten zum Zwecke der Rechnungslegung (Stichwort: Einzelverbindungsnachweis) speichern müssen. Seit flächendeckend Flatrates eingerichtet wurden ist dem nicht mehr so. Ein Ermittlungsansatz, der mal bestand, fällt also weg.
Edit: Weiterreden werde ich, sobald die beiden obigen Fragen beantwortet sind.
Basti – der Unterschied ist, dass die Weltz heute sehr viel mehr vernetzt ist und niemand die Sicherheit der gespeicherten Daten garantieren kann.. Und wenn Deine Bewegungsdaten mal die Runde machen und z.B. an potentielle Arbeitgeber verkauft werden, dann wirds sehr schnell dünn mit den Argumenten pro Vorratesdatenspeicherung. Auf das Kinderschänderargumetn geh ich nicht ein, ich war lange nicht mehr am Stammtisch :D, grundsätzlich lässt sich zur Strafverfolgung sagen, dass es in den Ländern mit VDS (Frankfreich z.B.) extrem wenig Fälle gibt, in denen diese tatsächlich zur Aufklärung beigetragen hat. Dafür bin ich nicht bereit, ein solches Risiko einzugehen..
Und ja, es gibt einen grundsätzlichen Richtervorbehalt – ohne den wäre sogar Maas dagegen gewesen :D
Diese Daten wurden auch früher nicht immer gespeichert. Stell Dir mal folgende einfache Frage: Wenn die Telekommunikationsunternehmen zu Abrechnungszwecken immer gespeichert hätten, wer wann wen anruft, wozu gab es früher dann den Dienst „Fangschaltung“ bei der Telekom bzw. ihrem Vorläufer der Post? Diese „Fangschaltung“ Dienste dazu heraus zu bekommen, welcher Anschluss da gerade anruft und musste extra beauftragt werden.
Außerdem geht es um viel mehr Daten (Standortdaten z.B. bei Mobilfunk) und das mit dem Richtervorbehalt… nun ja, Du weißt, dass „grundsätzlich“ im juristischen Sinn nicht bedeutet, dass etwas zwingend ist, sondern nur, dass etwas der Normalfall ist, von dem es natürlich Ausnahmen gibt? Dazu und allen anderen Fragen rund um die VDS kannst Du Dich ausführlich z.B. bei netzpolitik.org informieren.
Das stimmt schon. Die Daten müssen sicher bleiben und nur für den bestimmten Fall benutzt werden können. Hier haben wir aber gute Chancen, da sie bei den Netzbetreibern selbst und nicht auf Regierungsservern gespeichert werden sollen.
…das klingt irgendwie seltsam traurig. :D
http://saschalobo.com/2015/06/22/wie-man-nicht-fur-die-vorratsdatenspeicherung-argumentiert/ Sascha Lobo hats entsprechend kommentiert..ö
@Carsten: Doch, die wurden gespeichert und das relativ lange. Bei der Fangschaltung ging es ja darum, eine direkte Nachverfolgung durch den Angerufenen zu erreichen. Das hat mit der Speicherung selbst wenig zu tun.
Und das mit dem grundsätzlichen Richtervorbehalt kenne ich. Damit arbeite ich fast jeden Tag, lieber Carsten. ;)
Bastian Ganssi: Nein, es wurde eben nicht gespeichert. Wenn Du zu der Zeit zur Polizei gegangen bist, weil Dich ein Anrufer belästigt hat, dann lautete die Antwort: „Na dann beauftragen Sie mal eine Fangschaltung, damit wir den bösen Burschen finden können“. Es mag unglaublich klingen in einer Zeit, in der jeder Einzelne sein eigenes kleines Datensilo pflegt, aber es gab wirklich Zeiten, da wurde auch wirklich nur das gespeichert, was notwindig ist. Und wer angerufen wurde war nicht notwendig, wichtig war nur wann, wie lange und in welchen Vorwahlbereich.
Das liegt aber daran, dass kein Richter bei einer einfachen Belästigung grünes Licht gibt, die Daten abzurufen.
Bastian, nein, das stimmt nicht. Wenn Du keinen Einzelverbindungsnachweis wolltest, dann wurden die Daten auch nicht gespeichert. Deswegen hat der Anfangs (also als ich ncoh klein war) auch Geld gekostet…
Bastian Ganssi, Du bist wohl noch zu jung, um Dich daran zu erinnern. Aber wirklich: Das wurde viele Jahre nicht gespeichert. Weil es nicht für die Abrechnung nicht gebraucht wurde. Die haben einfach gesagt, dass die es nicht speichern, weil es für die Abrechnung nicht gebraucht wurde und die Welt ist nicht untergegangen…
Das mag sein. Die Phase, an die ich mich da aktiv erinnere, muss so irgendwann zwischen 1998 und 2008 gewesen sein. So außergewöhnlich hat mich das aber damals nicht interessiert.
Zu jung, einfach zu jung…
Aktuell hat es netzpolitik.org ganz gut auf den Punkt gebracht:https://netzpolitik.org/2015/die-vermeintlichen-argumente-der-spd-zur-vorratsdatenspeicherung/ Außerdem habe ich selbst noch etwa eine Woche vor dem SPD- Parteikonvent von den Abgeordneten der SPD Antworten zu bekommen versucht: https://guedesweiler.wordpress.com/2015/06/17/die-anlasslose-massenspaltung-der-spd/ Und einige Zeit zuvor wollte ich entscheidende Fragen zum Gesetzentwurf des Heiko Maas erfahren: https://guedesweiler.wordpress.com/2015/04/16/schonheits-op-fur-die-vorratsdatenspeicherung/ Es gab eine einzige Antwort vom Abgeordneten Christian Petry aus Wahlbezirk 298, welche jedoch so inhaltleer blieb, dass es sich nicht lohnt, sie aufzugreifen. Der Inhalt der Daten ist im Vergleich zu vorher minimal geringer (Emails), aber die Nutzung des Zugriffs auf die Vorratsdaten schwammig bis gar nicht definiert. Lediglich die Dauer der Speicherung wurde verkürzt, was aber nichts an der technischen Maßnahme ändert. Ein Richtervorbehalt besteht plakativ, aber nicht faktisch und kann jeder Zeit umgangen werden.
Es gibt tatsächlich gute Gründe auf beiden Seiten.
Aber darum geht es nicht.
Man muss vorerst erkennen, dass die Freiheit der Bürger und die Sicherheit der Bürger zusammenhängen.
Sie sind wie die beiden Waagschalen einer Waage.
Viele die für die VDS argumentieren fühlen sich schlichtweg unsicher.
Bevor man daraus schlussfolgert, dass wir mehr Sicherheit brauchen,
sollte man mal schauen,
ob diese Angst berechtigt ist, oder ob es die Reaktionen auf gezielte Verunsicherung ist.
Ob diese Menschen wirklich denken, dass zuwenig Taten aufgedeckt werden,
oder ob sie mit den Bestrafungen einfach unzufrieden sind.
Oftmals beziehen sich diese Ängste auch auf hören sagen.
Aus den Medien zum Beispiel.
Viele haben Angst vor muslimischen Terrorismus obwohl sie noch nie Kontakt zu irgendeinem Moslem hatten, aufgrund einseitiger Berichterstattung ect.
Wenn ich jetzt beurteilen sollte ob diese Waage mit Sicherheit und Freiheit im Gleichgewicht ist,
was der Idealfall eines jeden Staates wäre,
so sehe ich eher zuwenig Freiheit, als zuwenig Sicherheit. Ergo würde ich dringend von weiteren, Sicherheits-Instrumenten abraten und lieber die bestehenden optimieren, denn da gibt’s noch reichlich zu tun.
[…] hat? Glauben die wirklich, dass sich die Leute, die sie angeschissen haben, hinsetzen und der vermeintlich sozialdemokratischen Partei auch noch Tipps geben, was sie als nächstes kaputt machen […]