Okay, natürlich hat Oberstaatsanwalt Christian Avenarius (oder jeder andere, der das sagt) grundsätzlich recht:
Auch die braunen Dumpfbacken haben das Recht, Versammlungsfreiheit in Anspruch zu nehmen, wenn die Demo gestattet wurde.
Warum man aber dazu gleich mal die Landesgeschäftsstelle der sächsischen Linkspartei durchsuchen, Plakate, Flyer und Computer beschlagnahmen muss, das müsste er mir dann doch bitte erklären. Den Zusammenhang sehe ich nämlich nicht. Der Aufruf „Gemeinsam Blockieren“ auf den Plakaten sei angeblich ein Aufruf zu Straftaten und ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz? Ja, schon klar.