Was meine Anfragen an die MdBs aus Saarbrücken und die darauf folgenden Anfragen an die Fraktionen im Bundestag und das BMJ angeht habe ich so langsam echt keine Lust mehr. Es macht ganz einfach keinen Sinn. Das Problem: einige wenige geben sich Mühe (hier mal ein Dankeschön an das Büro von Frau Ferner), haben aber selber nicht das Detailwissen zu dem Thema, andere schicken nur Standardbriefe oder antworten gleich gar nicht. Und dann gäbe es da noch Leute, die wohl im BMJ sitzen, die habe Ahnung und könnten die Fragen beantworten – an die kommt man aber nicht direkt ran. Keine Ahnung, wo die sich verstecken. Anfragen von Abgeordneten scheinen die ja zu beantworten (so wie sie auch die Standardbriefe für die formulieren?), nur auch immer mit den Standardantworten und ohne auf Fragen wirklich konkret einzugehen (Beispiel: wer schützt die Konsumenten vor den “Kopierschutzmaßnahmen” der Industrie?). Den direkten Kontakt zu diesen Personen bekommt man nicht und dieser indirekte Kontakt macht nicht nur den Mitarbeitern der MdBs extra Arbeit, dadurch funktioniert auch die Beantwortung nicht wirklich. Das alles ist extrem frustrierend, aber das ist vielleicht Sinn und Zweck des Systems? Will man Fragen des Wahlviehs gar nicht wirklich beantworten? Frei nach dem Motto “Ihr sollt wählen, nicht fragen” (via f!xmbr).
Meine bereits geäußerte Überlegung in Zukunft nicht mehr zu wählen wird immer mehr zum festen Entschluss. Was hat man denn für eine Auswahl im Bundestag? Vier wahlweise sozialdemokratische oder neoliberale Parteien (kommt darauf an, wen man fragt) und ein Haufen Alt- und Neulinker, die noch damit beschäftigt sind, sich selber erst mal zu organisieren (und sich dabei verbal und vor Gericht die Köpfe einzuschlagen). Na danke. Mit Ausnahme einzelner Personen scheint sich in dem Laden dort echt niemand für das Wahlvieh zu interessieren. Warum auch? Vor der nächsten Wahl wird dann wieder an Infoständen, auf Veranstaltungen und eiligst (wieder-)eröffneten Weblogs Bürgernähe geheuchelt, in der Hoffnung, die Menschen würden nicht merken, wie sie hier verarscht werden. Kann es sein, dass die Menschen es durchaus merken und genau deswegen die Beteiligungen an den Wahlen immer weiter sinken? Was bleibt als Argument für die Beteiligung an den Wahlen: man möchte verhindern, dass Extremisten in die Parlamente kommen. Aber manchmal frage ich mich ganz leise, ob die wirklich so viel schlimmer wären…
Langsam habe ich den Verdacht, dass Politiker gar nicht mehr anders können als uns anzulügen. Dabei ist mir aber noch nicht klar, ob es ein Gendefekt ist, der solche Menschen in die Politik treibt oder ob es die Politik ist, die die Menschen so kaputt macht. Wie kann man sich zum Beispiel hinstellen, vor der Wahl eine Mehrwertsteuererhöhung um 2 Punkte vehement ablehnen (“Merkelsteuer”) und dann nach der Wahl behaupten, die Erhöhung um 3 Punkte wäre ein Kompromiss! Ja ticken die denn noch ganz richtig? Für wie bescheuert halten die uns denn eigentlich?
Offensichtlich für sehr bescheuert, so meint Frau Merkel (bzw. ihr Leute für die Öffentlichkeitsarbeit) uns die Politik der “Großen Koalition” künftig per Video-Podcast erklären zu müssen. Sauber Frau Merkel, ich hätte da einen Alternativvorschlag: machen sie eine Politik, die nicht im Widerspruch zum gesunden Menschenverstand und dem Gerechtigkeitsempfinden normaler Menschen steht. Dann müssten Sie gar nix mehr erklären. So lange Sie aber weiter diese kranke Politik machen hilft auch alles erklären nix! Wirklich, da können Sie stundenlang erklären und es wird trotzdem keiner verstehen.
Ach bevor ich es vergesse: es kam eine Antwort aus dem Büro von Frau Ferner. Da wird mir eine Antwort aus dem BMJ weiter geleitet, die dummerweise so gar nicht richtig passt – wie schon geschrieben: dieser indirekte Weg der Übermittlung von Fragen und Antworten funktioniert einfach nicht. Wer auch immer im BMJ den Text geschrieben hat kannte eben nur mein letztes Schreiben und offensichtlich nicht den kompletten Schriftverkehr, der dieser voraus ging…
Sehr geehrter Herr Dobschat,
ich habe mich aufgrund Ihrer letzten Email nochmals mit dem Bundesministerium für Justiz in Verbindung gesetzt, die mich
folgendermaßen informiert haben:“Gemäß § 95a UrhG dürfen “wirksame” technische Maßnahmen zum Schutz eines urheberrechtlich geschützten Werkes nicht umgangen werden.
Der Begriff der “Wirksamkeit”, der für die vom Einsender aufgeworfenen Fragen entscheidend ist, setzt dabei nicht voraus, dass eine
hundertprozentige technische Sicherheit in allen Konstellationen besteht. (Dann wäre eine Umgehung schon technisch unmöglich.)
Technische Schutzmaßnahmen können auch dann wirksam sein, wenn ihre Umgehung technisch möglich ist. Nicht hierunter fallen aber
solche technischen Mittel, die beim normalen Programmbetrieb keinen wirksamen Schutz erzielen. Hierunter fällt der vom Einsender
angesprochene Fall, dass der Computer einen eingesetzten Kopierschutz gar nicht “bemerkt” und unbehelligt davon eine Kopie
anfertigt. Das gilt auch dann, wenn ein Kopierschutz z.B. nur auf einem Windows-PC, nicht aber auf einem Mac läuft. Eine nähere
gesetzliche Eingrenzung ist nicht möglich, da es dem Gesetzgeber nicht möglich ist, eine unübersehbare Anzahl an technischen
Einzelfällen und Konstellationen zu berücksichtigen. Hier muss im Zweifelsfall durch das mit einem Streitfall befasste Gericht eine
Auslegung der Vorschrift nach ihrem Sinn und Zweck vorgenommen werden. Dabei handelt es sich aber nicht um ein spezifisches
urheberrechtliches Defizit; vielmehr ist dies ein allgemeines Phänomen in allen Bereichen: Gesetzliche Regelungen sind zwangsläufig
abstrakt und sind daher auslegungsbedürftig. Mit fehlender “Fairness” gegenüber dem Kunden hat dies nichts zu tun. Im Übrigen darf
darauf hingewiesen werden, dass diese Fragen überhaupt nicht Gegenstand der jetzt diskutierten Urheberrechtsnovelle sind. Die
Vorschrift zur Umgehung wirksamer technischer Schutzmaßnahmen (§ 95a UrhG) ist seit 2003 geltendes Recht und funktioniert in der
Praxis reibungslos; an ihr wird durch den Zweiten Korb kein Buchstabe geändert.Die Kritik des Einsenders am Auskunftsanspruch nach dem Durchsetzungsgesetz beruht auf fehlerhaften rechtlichen Vorstellungen.
Zivilrechtliche Klagen – und um solche handelt es sich – gegen Unbekannt kennt unsere Rechtsordnung nicht. Möglicherweise
verwechselt der Einsender hier das Zivilrecht mit der strafrechtlichen Anzeige gegen Unbekannt. Für die Frage der
“Offensichtlichkeit” der Rechtsverletzung gelten die obigen Ausführungen über zwangsläufig abstrakte, auslegungsfähige
Rechtsbegriffe entsprechend.”Ich hoffe, diese Information helfen Ihnen weiter und bitte Sie, Sich für weitere detaillierte Fragen direkt ans Bundesministerium
für Justiz zu wenden, da dieser Bereich nicht Frau Ferners Arbeitsschwerpunkt bildet. Trotzdem danke ich Ihnen für die Zuschrift und
die kritische Haltung, die Sie gegen dieses Gesetzesvorhaben zum Ausdruck gebracht haben. Es hilft auch uns wachsam zu bleiben.Mit freundlichen Grüßen
Michael Matzke
Büro
Elke Ferner, MdB
Stv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion