Die von fefe vorgeschlagene Petition wurde vom Petitionsausschuss leider/natürlich nicht angenommen. Es geht bei seinem Petitionsvorschlag um eine Three Strikes Regelung für Abgeordnete, die Kurzform: wer als Abgeordneter drei mal einem Gesetz zustimmt, dass nicht verfassungskonform ist, der ist raus. Die Begründung der Ablehnung ist aber wirklich besonders hübsch:
Die Begründung für die Ablehnung ist, dass der Petitionsausschuß keinen Einfluß auf das Gesetzgebungsverfahren nehmen kann, und dass Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet sind.
Wenn man sich nun überlegt, dass bei Abstimmungen zu solchen Gesetzen regelmäßig Abgeordnete verlauten lassen, dass sie nur zugestimmt haben, weil es die Fraktion so beschlossen hat, aber sie ja glauben würden, dass es das Verfassungsgericht schon wieder richten würde… also von wegen „nur dem Gewissen verpflichtet“.
Aber es gibt ja noch andere Petitionen, z.B. die Petition gegen das Zu-Protokoll-Geben von Redebeiträgen und die gegen die verdachtsunabhängige Weitergabe von Daten an andere Staaten. Bei beiden ist noch ein klein wenig Zeit zum Mitzeichnen.
Add your first comment to this post