Es gibt da eine Software. Über diese Software – mit der u.a. auch Kopierschutzmaßnahmen umgangen werden können – darf man zwar berichten darf, deren Hersteller aber nicht verlinken, weil sie in Deutschland nicht vertrieben werden darf… aber das ist eine ganz andere Geschichte. Also noch mal von vorn: Heise berichtet, dass diese böse Software in der aktuellen Version auch “Kopierschutzsoftware”, wie das Sony BMG Rootkit entfernen kann. Soweit so uninteressant, aber die wirklich interessante Frage stellt sich am Ende des Artikels:
Deutsche Anwender verstoßen daher möglicherweise gegen geltendes Recht, welches das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen verbietet. Ob dieses Verbot schwerer wiegt als das Recht eines PC-Benutzers, erkannte Verwundbarkeiten auf seinem Rechner zu beseitigen, werden die Juristen entscheiden müssen.
Das müssen also Juristen entscheiden? Das ist doch echt nicht zu fassen! Über den äußerst schwammigen Begriff eines “technisch wirksamen Kopierschutz” wird so ziemlich alles geschützt, was sich die Content-Anbieter ausdenken – aber vor fehlerhafter “Kopierschutzsoftware” wird man als Konsument nicht klar geschützt? Man muss also tatsächlich befürchten, dass ein Richter entscheiden könnte, dass man nicht das Recht hat, einen “Kopierschutz” vom eigenen Rechner zu entfernen, obwohl dieser “Kopierschutz” das System unsicher und instabil macht? Hallo? Lustig wird es ja für die Leute, die PC-Hilfe gewerblich anbieten: wer will schon das Risiko eingehen und einen “Kopierschutz” entfernen, selbst wenn klar ist, dass dieser die zu behebenden Probleme verursacht? Entweder ein unzufriedener Kunde, weil man den “Kopierschutz” nicht entfernt und damit das Problem nicht löst oder aber eine Anzeige wegen des gewerbsmäßigen Umgehens eines Kopierschutzes… tolle Wahl.