Abmahnwahn: Confixx [Update]

Confixx ist nicht das schlechteste Tool zur Verwaltung eines Webservers – aber von allen Problemen, die man mit Confixx (oder anderen Tools zur Serververwaltung) haben kann ist das ja wohl das Bizarrste:

Manfred K. flatterte eine Abmahnung ins Haus. Die Firma Meer aus dem Emsland informierte Manfred K., dass er gegen die Sorgfaltspflicht im Internet, Urheberrechte, Markenrechte und Kennzeichenrechte verstoßen habe und das Unternehmen seit Februar 1998 Eigentümer des Markennamens “web1” als Firmen- und Produktname sei. Hintergrund: Confixx identifiziert eingetragene Nutzer als web1, web2 oder beispielsweise web3. Auf einer Domain von Manfred K. erscheint der Hinweis “Hier entstehen die Internet-Seiten des Confixx Benutzers web1 auf…”, der auch von Google indiziert wurde.

Aber sonst geht’s noch? Gestern Abend hatte ich noch so einen kleinen Nostalgie-Chat (früher war halt alles besser) und schon 1996 (damals habe ich in Nürnberg bei einem Laden namens inter-nett gearbeitet) haben wir Accounts in der Form “dienstXXX” gebaut, also web1, web2, web3… und mail1, mail2 usw. Das ist einfach logisch!
Okay, wenn die Firma Meer Inhaber der Marke “web1” ist, dann ist das ja schön, aber wenn dann jemand abgemahnt wird, weil er einen entsprechenden Usernamen verwendet, der auch noch von seiner Software vorgegeben wird, dann darf doch die Frage erlaubt sein: Was soll das?

Und was soll das?

web1 sowie die Internet-Domain web1.de als auch das Logo web1.de sind die Firmenbezeichnungen und Warenzeichen der Firma Meer. Der Firmenname und das Warenzeichen “web1” sind durch Urheberrecht und internationale Verträge geschützt. Ihre nicht genehmigte Reproduktion und Benutzung, z.B. in Url (auch im Unterverzeichnis der Url), E-Mail-Adressen und dergleichen zieht eine zivil- und strafrechtliche Verfolgung nach sich, wobei die gesetzlich vorgesehenen Höchststrafen zur Anwendung kommen können.

Erinnert sich noch jemand an den Fall “Klum vs. Werbeblogger”?

Lustig sind bei der Abmahnung auch die weiteren Forderungen – außer einer Unterlassungserklärung und einer “Bearbeitungsgebühr” von 178,50 Euro sollen bis morgen (Dienstag, 6.3.07)  alle Einträge mit der Bezeichnung “web1” aus dem Web verschwinden, also nicht nur auf dem Server des abgemahnten Confixx-Users, sondern auch bei Suchmaschinen. Hat da jemand das Internet nicht verstanden?

Apropos Suchmaschinen, eine Google-Suche liefert viele weitere potentielle Empfänger einer Abmahnung, wie das Umweltbundesamt, die Fachhochschule Wiesbaden und weitere. Und es würde mich nicht wundern, wenn der eine oder andere, der über die Abmahnung berichtet auch gleich noch selber eine bekommen würde – wohl spätestens, sobald die ersten Insinternetschreiber bei Google vor dem Markeninhaber gelistet werden…

(via Augs.blog)

Update: gulli berichtet, dass die Abmahnung zurückgezogen wurde:

Tatsächlich gab web1.de auf Nachfrage gegenüber gulli.com an, die default-Benennung von Confixx nicht gekannt zu haben. Nun, da man über die Hintergründe informiert sei, werde die Abmahnung als gegenstandslos zurückgezogen, die Angelegenheit ohne entstehende Kosten beigelegt werden.

Soweit so gut – könnte man nun beerdigen – oder sich fragen, wie glaubwürdig die Behauptung ist, die Vergabe von Usernamen bei Confixx nicht gekannt zu haben: immerhin setzt man bei web1.de selber auch Confixx ein: http://web1.web1.de?

8 Comments

Was anscheinend noch keiner richtig gesehen hat:
http://www.web1.de/rechtlich.html

Keine Abmahnung ohne Kontakt. Jedenfalls, wenn web1 von anderen abgemahnt werden soll…

Es gibt halt unendlich viele Methoden, wie man sich zum Löffel machen kann.

Wie ich ja so gerne zu diesem Thema sage (insbesondere wenn sich die Hintergründe etwas lichten und daraufhin zurückgerudert wird) “man kann’s ja mal versuchen”

Manfred K. ;)

Notiz am Rande: Die Abmahnung wurde dem Abgemahnten gegenüber bislang nicht zurückgezogen.

Ich denke weiter und befürchte eine Abmahnwelle gegen sämtliche deutsche Internetbenutzer: Haribo verklagt User, die in irgendeiner Community den Nickname “Goldbaerchen” verwenden und Henkel mahnt alle “Meister Propper” ab. Das ist jetzt nur fiktional, könnte aber Realität werden. Armes Deutschland…

Princo: naja, das mit den unterschiedlichen Ansprüchen, die man an andere und an sich selbst stellt ist ja in der Blogosphäre nix ungewöhnliches – wahrscheinlich hat es deswegen keiner erwähnt wink

Dr.Thodt: versuchen kann man viel – manchmal fällt man dann eben auch (zurecht) auf’s Maul *g*

Manfred: Notierst Du dann auch, wenn/falls es passiert ist? smile

Denis: es gab doch schon Abmahnungen gegen Forenbetreiber weil Nutzer einen markenrechtlich geschützten Namen als Nick verwendet haben… also so fiktiv ist das dann doch nicht 🙁

Hab ich wohl nicht mitbekommen. Es ist traurig, dass man wohl scheinbar seine Persönlichkeit im Internet nicht frei entfalten kann, ohne Angst vor Abmahnungen oder sonstigen juristischen Fallstricken haben zu müssen. Da stellt sich für mich (und bestimmt auch viele andere) die Frage, welche Konsequenzen man aus dieser ‘Sozialen Kälte im Web’ ziehen sollte…

Selber schuld wenn man Confixx benutzt!

CPanel ist geil! Kostet aber dementsprechend 30 € im Monat und gibs nur auf englisch.

Gibt aber sicher auch noch günstigere alternativen.

Gruss

Farik

Ähm ja, Farik, also halten wir fest: Du hast nicht gelesen oder verstanden worum es in dem Beitrag da oben geht… Interessiert mich zwar nicht, aber jetzt weiss ich es, danke 😀

Comments are closed.