Ich bin wirklich ein großer Fan des Rechtsstaates und den Grundsätzen „Unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils“ sowie „Im Zweifel für den Angeklagten“. Aber auch wenn man diese Grundsätze beachtet, könnte man doch in bestimmten Fällen etwas sensibler sein. Mal ein Beispiel: Bei einem Polizisten wird ein Waffenlager gefunden (komplette Artikel aus dem Print-Spiegel bei Blendle), mit rund 1.000 Waffen verschiedenster Art, dazu noch reichlich Nazi-Kram, vom Aufkleber bis zur Hakenkreuz-Flagge alles dabei. Natürlich wird dann gegen diesen Polizeibeamten ermittelt, wie es sich gehört.
Doof nur, wenn der Zoll scheinbar nur den Waffenfund an die zuständigen Stellen weiter meldet und den ganzen Nazi-Kram „vergisst“. Dann wird natürlich erstmal nur wegen illegalen Waffenbesitzes ermittelt. Logisch. Zwischenzeitlich wird zwar jetzt auch wegen der Nazi-Fundstücke ermittelt, aber der Polizist versieht weiterhin seinen Dienst – in einer Dienststelle zu der mehrere Asylbewerberunterkünfte gehören. Klar, man kann ihn nicht einfach so raus schmeissen, es ist ja nicht sicher, ob er wirklich eine rechtsextreme Gesinnung hat. Vielleicht ist er wirklich nur ein bekloppter Sammler von diesem Kram. Gut möglich. Aber in Anbetracht dessen worum es geht, wäre doch – unschuldig hin, Zweifel her – zumindest eine Versetzung oder auch eine Freistellung (natürlich mit Bezügen, schließlich geht es nicht um eine Strafe) denkbar. Eben nicht als Strafe, sondern einfach zur Sicherheit, immerhin ist er Polizist, Teil der Staatsmacht, der genug Waffen für einen kleinen Krieg und jede Menge Nazi-Fankram daheim rumliegen hatte und nicht ein Bäcker, der verdächtigt wird zu kleine Brötchen zu backen.
Beitragsbild: Day of weapons disposal, von Kecko – Lizenz: CC-BY 2.0
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