Ich habe meiner Mail an Frau Hübinger noch eine hinterher geschickt. Grund: offensichtlich handelte es sich bei ihrer ersten Antwort um einen Standardbrief und ich wüsste nun doch zu gerne einige Dinge dazu:
Sehr geehrte Frau Hübinger,
ergänzend zu meiner eMail von gestern (ist unten angefügt) muss ich meine Verwunderung über Ihre erste Antwort ausdrücken und einige ergänzende Fragen stellen. Ihr Kollege Ortwin Runde von der SPD aus Hamburg hat einem anderen Blogger den gleichen Standardbrief geschickt wie Sie mir – zu lesen hier: http://www.fixmbr.de/index.php/2006/03/31/textbausteine/
Jetzt folgende Fragen:
1. Wer hat den Brief für Sie formuliert? Stammt die Standardantwort aus dem Bundesjustizministerium, von Ihren Fraktionsspitzen oder direkt von einem freundlichen IFPI-Lobbyisten?
2. Haben Sie sich mit dem Gesetzentwurf genau so intensiv und genau auseinander gesetzt, wie mit meiner Anfrage? Der Verdacht drängt sich auf – schließlich scheinen Sie keine eigene Meinung zu dieser Novelle zu haben. Wissen Sie überhaupt wirklich, was Sie da beabsichtigen abzunicken?Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diesmal wirklich selbst bzw. einer Ihrer Mitarbeiter antworten würde, statt sich wieder über Ihre Wähler lustig zu machen indem Sie eine (von wem auch immer vorformulierte) Standardantwort schicken. Wenn Sie keine Lust haben, sich mit den Fragen und Sorgen der Mitbürger in Ihrem Wahlkreis auseinander zu setzen, dann schreiben Sie einfach das.
Zu Ihrer Information: ich werde alles weitere, was diesen Schriftverkehr betrifft in meinem Weblog dokumentieren und kommentieren:
https://www.dobschat.de/archiv/weblog/index.php/dobschat/entry/politiker-und-klischees/
https://www.dobschat.de/archiv/weblog/index.php/dobschat/entry/wofuer-bezahlen-wir-unsere-abgeordneten-eigentlich/Mit freundlichen Grüßen
Carsten Dobschat