Ich verfolge die Spur des Standardbriefs weiter. Nachdem ich mit jemandem vom Arbeitskreis Recht der SPD-Fraktion gesprochen habe bin ich nun beim Bundesministerium der Justiz angelangt. Von dort soll das Schreiben stammen, der entsprechende Mitarbeiter ist aber derzeit nicht erreichbar.
Spannend ist aber: niemand will dafür verantwortlich sein. Immer wird man weiter gereicht. Aus dem Bundesministerium der Justiz war die erste Aussage, ich solle mich doch an den Absender wenden – schließlich hat der das Schreiben abgeschickt. Nur: die Absender sagen aber, sie wären nicht die richtigen Ansprechpartner, schließlich haben sie das Schreiben nur verschickt und nicht verfasst und man möge sich doch an den Urheber wenden… Irgendwie fühlt man sich dabei ein wenig wie in einen schlechten Behörden-Witz.
Ach und was ich fast vergessen habe: die Mitarbeitern der SPD-Fraktion hat mich dann noch darüber aufgeklärt, dass es sowieso viel zu früh sei, Abgeordnete mit dem Thema zu belästigen, schließlich sei das Verfahren ja noch gar nicht in der parlamentarischen Arbeit angekommen. Erst mal würde sich der Bundesrat damit befassen und vor der Sommerpause würde es im Bundestag sowieso nicht entschieden. Damit würde sich also noch kein Abgeordneter befassen. Ah ja. Und im übrigen: wenn man eine ernsthafte Antwort erwartet soll man eben keine eMail schreiben. Außerdem soll man dann nicht die Abgeordneten anschreiben, sondern höchstens die Fraktion, besser noch das Bundesministerium der Justiz. Aber Ansprechpartner gibt es keine – einfach hinschicken und darauf vertrauen, dass es schon richtig weiter geleitet wird. Wirklich traurig.