VVN-BdA und die Gemeinnützigkeit

Das kann man sich nicht ausdenken: Weil die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) im bayerischen Verfassungsschutzbericht als „linksextremistisch beeinflusst“ dargestellt wird, was aber laut dem bayrischem Gerichtshof keine Tatsachenbehauptung darstellt, wird dem Verein vom Finanzamt in Berlin die Gemeinnützigkeit entzogen.

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