Aber nicht wegen akkustischer Umweltverschmutzung, sondern weil er geklaut haben soll:
Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Popmacher Bohlen. Es liege eine Strafanzeige vor, “dass Dieter Bohlen gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen haben soll”, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
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