Und zwar nach einem Anwalt. Schon wieder meldet ein Blogger Bedarf an einem Anwalt an. Das ist doch langsam echt nicht mehr schön :-( Vor allem, wenn man das liest:
Und der einem Gericht überzeugend darlegen kann, dass die Behauptung, ein einziger Link in meinem Blog hätte innerhalb von zwei Wochen die verlinkte Website bei der Suche nach einem bestimmten Stichwort zunächst auf Platz eins der Google Ergebnisse gebracht und anschließend, nachdem der Link bei mir entfernt wurde, sei deshalb auch diese Seite umgehend und komplett aus dem Google-Index verschwunden, völliger Humbug ist. Stichwort Google-Dance bzw. Frequenz des Google-PageRank-Updates.
In dem Zusammenhang ist es mir als juristischem Laien auch schleierhaft, wie ich durch das Setzen eines Links auf einen Artikel der Berliner Zeitung jemand angeblich so in seiner Ehre verletzen kann, dass er jetzt auf 15.000 Euro (in Worten fünfzehntausend!) Schmerzensgeld klagt.
Ja, ist mir auch ein Rätsel – aber gut zu wissen, dass es bloggende Anwälte gibt.