Pornographie in Second Life

Hatte schon lange nix mehr zu Second Life – liegt wohl auch daran, dass mir da einfach die Zeit fehlt, mich da öfter in der virtuellen Welt rumzutreiben. Dafür ist ja Andrea oft genug dort. Sehr spannend fand ich das Interview mit Rechtsanwalt Stephan Mathé bei Golem. Als gäbe es keine anderen Probleme wird lang und breit diskutiert ob und warum virtueller Sex in SL strafbar sein kann. Farlion hat sich schon gewundert, da man ja in SL erst mal nicht da nötige “Werkzeug” besitzt. Herrlich finde ich ja vor allem mal das:

Die Darstellung sexueller Kontakte zwischen Mensch und Tier ahndet ebenfalls das Strafrecht. Auch unwirkliche Tiergestalten sind da erfasst, sofern sie beim Betrachter als Tiere erkannt werden. Sie dürfen gar nicht verbreitet werden, auch nicht unter Erwachsenen.

Und das bei den doch reichlich in SL vertretenen Avatare, die so in etwa wie Tiere aussehen. Also wichtig beim virtuellen Poppen in SL: schön brav innerhalb der Avatar-Spezies bleiben 😉 Und auf keinen Fall mit Avataren, die aussehen wie Kinder – das wäre Kinderpornographie. Und selbst bei Avataren, die wie erwachsene Menschen aussehen wird es gefährlich: es könnte ja ein Kind diesen Avatar steuern. Oder besser – lasst einfach die Finger Maus vom Sex in SL, es ist zu gefährlich:

Netzeitung.de: Also sollte man virtuelle Orte meiden, an denen Sex gezeigt oder ausgeübt wird?

Mathé: Jeder Second-Life-Besucher sollte sich hüten, derartige Angebote zu besuchen, da die Besitzverschaffung schon mit dem Herunterladen der Grafikdaten in den Arbeitsspeicher der heimischen PCs erfüllt ist.

Was übrigens teilweise recht schwer werden kann, gerade neue User sind oft so begeistert von ihren frisch gekauften Genitalien, dass sie diese öffentlich ausprobieren müssen…