Es gibt da wirklich eine Liste von Filmen, die an sogenannten „stillen Feiertagen“ wie z.B. dem Karfreitag nicht öffentlich vorgeführt oder im Fernsehen gesendet werden dürfen. Diese Liste hat die Piratenpartei jetzt mal öffentlich gemacht. Und da steht nicht nur „Das Leben des Brian“ drauf, oh nein:
Seit 1980 wurden über 700 Filme auf diesen Feiertags-Index gesetzt, darunter überraschend Kinderfilme (z.B. Max und Moritz, Nick Knatterton’s Abenteuer), Komödien (z.B. von Hallervorden, Juhnke, Mel Brooks, Monty Python), Klassiker (Der zerbrochene Krug, Feuerzangenbowle, Ghostbusters) und politische oder religiöse Kritik (Barschel – Mord in Genf?, Leben des Brian, Der letzte Jude von Drohobytsch, Animal Farm).
Die gute Nachricht ist nun, dass mit der Zeit jedes Jahr weniger Filme auf diese Liste gelandet sind, aber die alten Filme prüft keiner mehr, denn:
Die FSK-Entscheidung „nicht feiertagsfrei“ ist für Kinos und Filmverleiher unbefristet verbindlich und wird nur auf kostenpflichtigen Antrag überprüft.
So ist es. Wenn nun also jemand meint, dass so ein Film nicht (mehr) auf dieser Liste stehen sollte und das gerne überprüft hätte, dann muss er dafür Geld auf den Tisch legen. Das macht bei einem alten Film natürlich keiner mehr, es besteht da ja kaum ein kommerzielles Interesse an einer Vorführung oder Ausstrahlung. Also wird ein Film, der einmal auf dieser Liste gelandet ist, wohl für die gesamte Lebensdauer dieser Liste drauf bleiben. Das wäre aber nicht so schlimm, wenn die ganze Liste einfach abgeschafft würde. Ernsthaft jetzt, warum soll man bestimmte Filme an bestimmten Tagen nicht zeigen oder senden dürfen, nur weil z.B. irgendein Kult der Meinung ist, dass ihr Erlöser an jenem Tag vor etwa 2.000 Jahren umgebracht wurde? Da kann man Patrick Breyer nur zustimmen:
Dass Kinderfilme, Klassiker, Satire und Kritik im Jahr 2015 auf einem Feiertagsindex stehen, verschlägt mir den Atem. Teilweise entscheidet die FSK sogar ohne jede Prüfung. Die Feiertagszensur von Filmvorführungen ist im Zeitalter von Video und Internet völlig wirklichkeitsfremd und gehört dringend abgeschafft. Solange die Feiertagsruhe nicht öffentlich wahrnehmbar gestört wird, haben Staat und Kirche kein Recht, uns bei der Gestaltung arbeitsfreier Sonn- und Feiertage durch Filmvorführungs-, Tanz- oder Veranstaltungsverbote zu bevormunden.
Aber den einen oder anderen Film auf dieser Liste werde ich mir wohl an einem der nächsten stillen Feiertage anschauen – wozu gibt es denn Netflix, Watchever, Amazon Video usw.? Wer sich auch inspirieren lassen möchte, der kann sich das PDF ja mal ziehen.
[…] nicht öffentlich aufgeführt oder im Fernsehen gesendet werden dürfen. Die Piratenpartei hatte diese Liste ja schon vor einer Weile veröffentlicht. Denn nicht nur das Tanzen ist heute verboten. Aber mal abgesehen von der scheinbar recht […]