Man sollte sich an den Gedanken gewöhnen, dass der Luxus einer privaten Publikationsplattform eventuell zu dem Preis kommt, von Zeit zu Zeit auch mal ein Scharmützel zum Thema Meinungs- und Pressefreiheit durchzustehen. Soviel sollte die freiheitliche Demokratie uns allen wert sein.
Christian macht sich auch Gedanken zum Thema Meinungsfreiheit und Abmahnungen gegen Weblogs. Es ist ja nicht zu übersehen, dass es in dem Bereich immer öfter zu Abmahnungen kommt. Jemand schreibt was in sein Weblog, was einem anderen nicht passt und sofort wird abgemahnt. Udo Vetter spricht von “Bedrohten Bloggern”. Aber er schreibt auch:
Dazu sollte man wissen, dass Anwälte gerne drohen. Aber sich schwer tun, ihre Drohungen in die Tat umzusetzen. Bloß weil im Schreiben steht, Sie verletzen das Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten, steht dies noch nicht fest. Gut möglich, dass der Anwalt seinem Mandanten gesagt hat: Mit einer einstweiligen Verfügung kommen wir wahrscheinlich nicht durch. Letztlich würden wir auf den Kosten sitzen bleiben. Aber versuchen wir es erst mal mit einem bösen Brief.
Logisch. Ein Anwalt ist erst mal seinem Mandanten verpflichtet und wenn dieser Mandat unbedingt alles versuchen will, eine kritische Äußerung verschwinden zu lassen, dann wird ihm der Anwalt eben die Möglichkeiten dazu nennen und sie ggf. ergreifen – ob die kritische Äußerung nun den Tatsachen entspricht oder nicht. Darüber entscheiden im Zweifelsfall Gerichte – wenn es der Abgemahnte so weit kommen lässt… Ein gewisses Risiko bleibt immer – auch wenn man sich im Recht fühlt, selbst wenn man im Recht ist. Denn Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen, oder wie es Chritian formuliert: Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand.
Jeder Blogger sollte sich also die Hinweise von Udo Vetter merken und beim Bloggen daran denken:
Was bleibt allen, die nicht schweigen wollen?
Sie sollten daran denken, dass in unserem Land Meinungsfreiheit herrscht. Wer also seine persönliche Überzeugung äußert, ist eher auf der sicheren Seite. Also zum Beispiel: Ich finde XY zu teuer, das Essen dort schmeckt mir nicht. Den Ton des Mitarbeiters habe ich als aufdringlich empfunden. Die Grenze bildet die bloße Schmähkritik, das heißt der Versuch, jemanden grundlos in den Schmutz zu ziehen.
Heikler sind Tatsachenbehauptungen: Das Paket lag fünf Tage unbearbeitet bei denen im Lager. Mein Onkel hat mich am Ostersamstag 1998 grün und blau geschlagen. Die haben meine Kündigung unterschlagen. Tatsachenbehauptungen müssen wahr sein. Die Beweislast hierfür trägt, wer die Behauptung aufstellt.
Gegen wahre Tatsachenbehauptungen gibt es aber keinen Unterlassungsanspruch. Wer schildert, dass er eine Kündigung abgeschickt hat, die Firma aber behauptet, sie habe sie nicht erhalten, verletzt keine Rechte des Unternehmens. Kritisch wird es erst, wenn im Beitrag steht, die Firma habe die Kündigung verschwinden lassen.
Also: Im Zweifel lieber eine Meinung äußern. Bei den belegbaren Tatsachen bleiben.
Das schützt nicht davor, evtl. doch mal abgemahnt zu werden, aber es verbessert die Ausgangssituation in so einem Fall. Und sollte dann doch mal eine Abmahnung ins Haus flattern muss jeder für sich selbst entscheiden, ob man einfach nur versuchen will, möglichst billig aus der Sache raus zu kommen oder ob man das dann nicht doch bis zum Ende durchziehen will – für die Meinungsfreiheit…
BTW: es wird wirklich Zeit für eine Rechtsschutzversicherung für Blogger…