Legale Straftaten zum Schutz der Verfassung?

Um unseren Inlandsgeheimdienst, den sogenannten Verfassungsschutz, eine effektivere Arbeit zu ermöglichen, ist ein Gesetz vorgesehen, dass es verdeckten Ermittlern und V-Leuten des Verfassungsschutz erlauben würde in gewissem Umfang Straftaten zu begehen – ohne Angst vor einer Strafe haben zu müssen. Beispielsweise würde es dann einem Ermittler in der rechtsextremen Szene damit erlaubt, auch mal bei einem kleinen bisschen Körperverletzung mitzumachen, immerhin soll die Jagd auf Menschen anderer Hautfarbe oder Meinung ein angesagtes Hobby in dieser Szene sein. Da würde so ein Ermittler natürlich auffallen, wenn er die Teilnahme an einer lustigen Asylanten-Hatz unter fadenscheinigen Gründen absagt, nur weil er Angst vor einer Strafverfolgung haben muss.

Die drohende Strafverfolgung bei „kleinen Delikten“, bei denen nicht mehr als ein Jahr Haft auf Bewährung droht ist – so zumindest die Befürworter dieser Gesetzesänderung – behindert Ermittler und V-Leute. Also sollen kleinere Brüche der Verfassung erlaubt werden, um die Verfassung zu schützen. Ein Muster, welches inzwischen bekannt ist, nicht anders sieht es im Bereich der Überwachung und Vorratsdatenspeicherung aus. Auch hier werden Einschränkungen der verfassungsmäßigen Rechte als notwendig zum Schutz eben dieser dargestellt.

Im Detail erläutert die Humanistische Union, was das geplante Gesetz so alles bedeutet. Wem zum Beispiel war klar, dass das Wörtchen „grundsätzlich“ im  juristischen Sprachgebrauch bedeutet, dass es Ausnahmen von dieser „grundsätzlichen“ Regelung gibt?

Im Bundeszentralregister eingetragene Verurteilungen wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist, schließen Anwerbung und Einsatz grundsätzlich aus.

Dieser Absatz bedeutet also nicht, dass Anwerbung und Einsatz einer V-Person immer ausgeschlossen ist, wenn diese eine entsprechende Verurteilung hinter sich hat, sondern eben nur, dass diese ausgeschlossen ist, wenn kein (leider nicht definierter) Ausnahmefall vorliegt.

Nun wird es niemanden wundern, dass die Humanistische Union dies verhindern will. Im ersten Schritt werden virtuelle Unterschriften gesammelt, die an den innenpolitischen Sprecher der SPD, Burkhard Lischka,  gehen sollen. Denn die SPD hätte es in der Hand, dieses Gesetz noch zu verhindern. Nun kann man natürlich Zweifel daran haben, dass sich die SPD noch überzeugen lässt, aber man sollte es zumindest nicht unversucht lassen. 2.000 Unterschriften des Aufrufs sollen bis zur öffentlichen Anhörung am 8. Juni gesammelt werden und das sollte doch zu schaffen sein.

Daher: Rüber zur Humanistischen Union und den Aufruf unterstützen. Es sind nur ein paar Klicks mit der Maus und Tipper auf der Tatstatur, tut nicht weh, kann aber nicht schaden.

Hier der Aufruf an Herrn Lischka:

Sehr geehrter Herr Lischka,

das geplante Verfassungsschutz-Gesetz würde dem Inlandsgeheimdienst erlauben, seine verdeckten Ermittler und V-Personen Straftaten begehen zu lassen, wie beispielsweise Körperverletzung, Nötigung oder Sachbeschädigung. Noch schwerere Straftaten könnten Behördenleitungen oder Staatsanwaltschaften decken.

Wir halten Straftaten im Namen des Staates für unvereinbar mit dem Prinzip des Rechtsstaates und lehnen die entsprechende Ermächtigung des Geheimdienstes entschieden ab! Die Erfahrungen aus der NSU-Staatsaffäre haben gezeigt, dass es einer Begrenzung der Befugnisse des Geheimdienstes bedarf und nicht einer Entgrenzung. Setzen Sie sich als innenpolitischer Sprecher der SPD dafür ein, die Straffreiheit für V-Leute und Verdeckte Ermittler zu stoppen.

Mit herzlichen Grüßen

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