Köln, Silvester, #nafrigate

Rund um Silvester in Köln und die Verwendung des Begriffs „Nafris“ gab und gibt es immer noch reichlich Diskussionen. Dabei scheint es manchen Menschen nicht klar zu sein, dass man einerseits bestimmte Aktionen der Polizei kritisieren kann, ohne deswegen gleich die Polizei insgesamt abschaffen zu wollen. So wie es auch möglich ist, dass man die Verwendung von rassistischen Bezeichnungen und Racial Profiling kritisiert, ohne deswegen eine Wiederholung von Ereignissen wie Silvester 2015 zu wollen.

Es haben sehr viele Menschen sehr viele Dinge geschrieben, manche intelligenter, manche weniger. Von den vielen wirklich guten Sachen zu dem Thema gehört der von Malte bei Facebook geschriebene Beitrag meiner Meinung nach zu den besten. Deswegen gibt es den jetzt hier als Fullquote, damit der nicht bei Facebook untergeht.

Ein paar Anmerkungen noch zur fortlaufenden Diskussion über das Sicherheitskonzept der Kölner Polizei, die auch unter dem Bild statt fand, das ich gestern gepostet habe.

  1. Racial Profiling ist überhaupt nicht Neues, sondern übliche Praxis im Polizeialltag. Vielleicht habt Ihr irgendwann mal die Gelegenheit, mit Menschen aus Eurem Umfeld, die nicht biodeutsch aussehen, über ihre Erfahrungen mit der deutschen Polizei sprechen. Macht das mal, wirklich!
  2. Racial Profiling ist immer wieder Gegenstand von Gerichtsverhandlungen mit unterschiedlichem Ausgang. Auf bundespolizeilicher Ebene rechtfertigt man die selektiven Kontrollen und Repressalien meist mit den Paragraphen 21 und 22 des BPoIG. Hier ist das wichtigste Argument für das Vorgehen der Beamtinnen und Beamten die sogenannte “grenzpolizeiliche Erfahrung”. Vereinfacht bedeutet das, dass ein Bundespolizist sich auf seinen “Erfahrungsschatz” berufen darf, um seine Entscheidung zu begründen, jemanden zu kontrollieren oder festzusetzen. Es gibt Gerichtsurteile, die dies als rechtswidrig einstufen.
  3. Wenn Polizisten binnen Sekunden und nur aufgrund von Blickkontakt entscheiden, ob sie jemanden durch die linke Tür auf den Bahnhofsvorplatz oder durch die rechte Tür in den Polizeikessel zur Personenkontrolle schicken und die Menschen, die durch die rechte Tür geschickt werden, laut übereinstimmender Medienmeldungen mehrheitlich dunkelhäutig und dunkelhaarig sind, dann waren die Attribute “dunkelhäutig” und “dunkelhaarig” das Selektionskriterium. Das ist racial profiling.
  4. Dass dunkelhäutige und dunkelhaarige Menschen Gruppen bilden, ist – im Gegensatz zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit – noch kein Verbrechen.
  5. Spart Euch Eure Scheißvergleiche mit Fußballfans und Hooligans, rechten und linken Demonstranten, die ja auch gesondert kontrolliert werden. Den Fanschal, die Newbalance-Sneaker, die Thor-Steinar-Klamotten oder die schwarze North-Face-Jacke zieht man sich freiwillig an. Seine Haut- und Haarfarbe kann man sich nicht aussuchen, das sind sogenannte unveränderliche Merkmale bzw. Kennzeichen.
  6. Es gibt ein Grundgesetz. Und das ist kein Hirngespinst “linksgrünversiffter Träumer, Realitätsverweigerer und Bahnhofsklatscher”, sondern rechtstaatliches Prinzip, aus vielen guten Gründen, auch historischen. Artikel 3, Absatz 3: “Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.” Auch wenn viele Menschen und Meinungen täglich daran arbeiten, dass insbesondere dieser Absatz in Vergessenheit gerät, ist er immer noch gültig.
  7. Ganze Gruppen als “Klientel”, “Nafri” und somit als “fahndungsrelevant” zu bezeichnen, ist eine negative kollektive Zuschreibung – sachlich einfach falsch und emotional für Betroffene zutiefst verletzend.
  8. Nein, der Zweck heiligt nicht die Mittel. Vor allem nicht in der Exekutive. Und insofern darf “hat doch aber funktioniert” hier einfach kein Argument sein. Dieser brutale Holzhammer-Pragmatismus, den viele jetzt als Rechtfertigung für das polizeiliche Vorgehen verwenden, hat einen üblen, alarmistischen Beigeschmack von “Notstandsgesetzen”.
  9. Nein, wer den Kölner Polizeieinsatz kritisiert, kritisiert nicht die Notwendigkeit von Polizei an sich und wünscht sich auch nicht, dass die Übergriffe von 2015/16 sich wiederholen.
  10. Es gibt große Überschneidungen zwischen denen, die nach den Übergriffen von 2015/16 plötzlich zu Frauenrechtsaktivisten wurden und denen, die nun die Polizei für ihr hartes Durchgreifen feiern. Fallt nicht auf diese rechten Arschlöcher rein und vor allem: Werdet nicht wie sie. Bitte.

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