Kleine Horrorlektüre am Wochenende

Ich mag ja richtig gute Horrorgeschichten in jeder Form, ob Film, Comic oder auch Text, Kurzgeschichten und auch längere Sachen. Und so was darf auch gerne blutig sein, richtiger Horror eben. Meine Horrorlektüre vom Wochenende war dann aber selbst mir zu heftig. Der CCC hatte den Entwurf für das BKA-Gesetz (PDF) mit eigenen Anmerkungen online gestellt. Ja, das Ding in dem es um den “Bundestrojaner” geht. Die schlechte Nachricht: es geht in dem Gesetz nicht nur um den Bundestrojaner. Die noch schlechtere Nachricht: der ganze Rest ist noch heftiger.
Dass uns die “Schäuble-Security-Gang” in Sachen Bundestrojaner schon die ganze Zeit in ihrer Interpretation der Wahrheit sehr kreativ waren, sollte nach Lektüre des Gesetzentwurfes jedem klar sein. Von wegen “Richtervorbehalt” und die ganze Sache wäre ja so ein unglaublicher Aufwand, dass es sowieso höchstens zu 10 solchen Aktionen pro Jahr käme. Aber wenn man dem Gesetzentwurf glauben darf, dann ist das alles bei “Gefahr im Verzug” ganz anders: da muss kein Richter mehr zustimmen und das geht dann alles auch so schnell, dass dafür ja eh keine Zeit mehr wäre. Und was die Behauptung angeht, dass von so einer Online-Durchsuchung ja nur ganz ganz wenige jemals betroffen wären. Dazu zitiere ich mal Udo:

Überdies soll das BKA auch gegen an sich unverdächtige Personen schnüffeln dürfen, und zwar schon dann, wenn sie als „Kontakt- und Begleitpersonen“, derer sich potenzielle Täter „zur Begehung der Straftat bedienen könnten“, eingestuft werden. Man muss sich klarmachen, dass schon gegen “potenzielle Täter” an sich nichts Verwertbares vorliegt. Das sind Leute, die bislang weder eine Straftat verabredet noch eine kriminelle Vereinigung gegründet haben. Ansonsten könnten sie nämlich schon strafrechtlich verfolgt werden.

Da kann man sich ausmalen, wie viel vorliegen muss, um von emsigen Ermittlern künftig als Kontakt- oder Begleitperson eingestuft und mit dem vollen Programm behandelt werden zu können.

Nichts.

Das sind doch mal Aussichten, was? Erwähnte ich schon, dass es in dem Entwurf nicht nur um den Bundestrojaner geht?

Kennt jemand das “Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht”? Nein? Naja, ist auch nicht mehr so wichtig, das wird in Zukunft sowieso unterlaufen. Das wird in den Anmerkungen zu dem Entwurf schön ausführlich erklärt:

Zu Absatz 3 [des §20c]
Nach Satz 1 sind die in den §§ 52 bis 55 in der Strafprozessordnung (StPO) niedergelegten Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte auch bei einer Befragung durch das BKA zu beachten.

Klingt ja soweit mal ganz gut.

Das gilt jedoch nach Satz 2 nicht, wenn die Auskunft zur Abwehr der Gefahr für die genannten hochrangigen Rechtsgüter erforderlich ist, da hier die Güterabwägung dazu führt, dass die Privilegierungen aus den §§ 52 bis 55 StPO gegenüber der Abwehr einer Gefahr in diesen Fällen zurücktritt.

Und diese “hochrangigen Rechtsgüter” sind der Bestand und die Sicherheit des Staates oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person. Das sind durchaus wichtige Rechtsgüter, keine Frage, aber wer definiert im Einzelfall, ob wirklich die Bedrohung eines dieser Rechtsgüter vorliegt? Es soll ja durchaus schon vorgekommen sein, dass Anti-Terror-Gesetze gegen Umweltschützer eingesetzt werden sollten. Aber es wurde ja auch schon für ein wenig Beruhigung gesorgt:

Nach Satz 3 unterliegen diese Auskünfte der nach Satz 2 begründeten Zweckbindung, so dass sichergestellt ist, dass die Auskunft nur zur Abwehr der Gefahr für die genannten hochrangigen Rechtsgüter verwendet werden kann. Eine Verwendung zu repressiven Zwecken, etwa der Strafverfolgung, ist unzulässig.

Also mal angenommen, das BKA vermutet, dass eine Person einen Anschlag durchführen wolle, weiss aber nicht, wo diese Person ist, dann würden die zum Beispiel die Frau dieser Person mit Hinweis auf die Gefahrenabwehr nach dem Aufenthaltsort der Person fragen. Würde diese dann Aussagen machen über seine Pläne und seinen Aufenthaltsort, dann könnte das BKA die Person festnehmen, die vermutete Gefahr wäre also abgewendet. Aber die Aussage könnte in einem Strafverfahren nicht verwendet werden? Würden also keine weiteren Beweise gefunden, dann könnte der potentielle Attentäter nicht bestraft werden, weil die Frau in einem Strafverfahren ja die Aussage verweigern dürfte… so sollte das laufen?
Ja, ist konstruiert, aber so ähnlich könnte es doch laufen. Und ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das lange so bleiben würde. Das wäre doch was ganz was neues: da hat man an einer Stelle Daten/Aussagen, die man an anderer Stelle prima verwenden könnte, aber wegen irgendeinem dummen Gesetz nicht verwenden darf? Nein, so läuft das nicht. Da wird ganz schnell das Gesetz geändert…

Und dann sind da noch die “Vertrauenspersonen”. Die sind ja mein persönliches Highlight. Was das für Leute sind? Nun, früher nannte man solche Menschen “Blockwart”, “Spitzel” oder auch “inoffizielle Mitarbeiter”, der Verfassungsschutz nennt seine “V-Leute”. Ja, das sind die, von denen es zu viele in den Spitzenämtern der NPD gab, so dass die NPD nicht verboten werden konnte. Also solche “Vertrauenspersonen” soll in Zukunft auch das BKA anwerben dürfen, ist das nicht toll? Wobei sich mir die grundsätzliche Frage stellt, warum man die “Vertrauenspersonen” nennt, schließlich sind das doch für gewöhnlich Leute, denen ich ja nun nicht unbedingt vertrauen würde. Aber das ist doch egal, im Namen der Sicherheit scheint ja inzwischen alles erlaubt zu sein.

Anderswo gibt es auch noch einiges zu lesen – wobei diese Auswahl mit Sicherheit subjektiv, unvollständig und ziemlich zufällig ist:

3 Comments

Du regst dich zu recht auf, aber ein wichtiger Punkt fehlt: Die Einschränkung des Aussageverweigerungsrechts zur Gefahrenabwehr findet sich bereits in den Polizeigesetzen der Länder, ist also nichts wirklich neues.

Warum sind es eigentlich immer die, die jeden Furz aus ihrem privaten Leben wie z.B. den Gesundheitszustand ihrer Katze in Blogs, Twitter, Xing u.a. rotzen, die sich dann über Stasi 2.0, Schäuble, den Bundestrojaner, etc aufregen?

Gerade euch betrifft das doch garnicht, weil ihr die Informationen (die eigentlich niemanden interessieren) ja bereits freiwillig preisgebt.

@DetlevT: in allen? Nein, ich kenne sie nicht alle wink

@Niemand: es gibt ja wohl gewaltige Unterschiede dazwischen, ob man selbst Informationen über sich selbst preisgibt, die man auch selbst auswählt oder ob der Staat nach belieben auch in privatesten Daten rumschnüffeln darf… Aber irgendwie habe ich den Verdacht, dass Dir der Unterschied sehr wohl bewusst ist und Du hier nur ein wenig rumtrollen willst.

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