Der Allmende e.V. und das Bündnis gegen Rassismus wollten mit einem Wandbild an den NSU-Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße vom 9. Juni 2004 erinnern. Die Berliner Polizei liess das Großplakat aber beschädigen, ohne richterliche Anordnung, weil der Text „NSU: Staat & Nazis Hand in Hand“ den Staat verunglimpfe.
Gut, man kann der Meinung sein, dass dem so wäre, aber gibt alleine diese Einschätzung einiger Polizisten diesen das Recht, ein genehmigtes Plakat teilweise entfernen zu lassen? Ohne richterliche Anordnung? Darf die Polizei in Berlin also schon selbst kurzen Prozess machen?
Aber halt, so was kann ja mal im Übereifer passieren, die Polizei wollte doch nur alles richtig machen und woher sollten die denn wissen… Naja, vielleicht von Staatsanwaltschaft und Gericht? Denn genau diese Polizeieinheit hatte im November 2013 eine Lautsprecheranlage bei einer Demo beschlagnahmt und ein Ermittlungsverfahren wegen Verunglimpfung des Staates gegen die Demo-Organisatoren eingeleitet wegen einem Plakat, auf dem geschrieben stand: „NSU-Terror: Nazis und Staat Hand in Hand.“ Ziemlich ähnlich, oder? Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren ein, gerichtlich wurde die Rechtswidrigkeit der Beschlagnahmung festgestellt… aber das haben die Polizisten sicher nur vergessen. Und dummerweise ist ihnen das unterhalb des Plakates an die Wand gesprühte Zitat auch nicht aufgefallen: „Eine Zensur findet nicht statt (Art. 5 GG)“.
Mehr Infos bei MiGAZIN und dem Bündnis gegen Rassismus, von letzteren stammen auch die Fotos.
Add your first comment to this post