Na wenn das keine gute Nachricht ist:
Das Landgericht München hatte am 19. Mai 2004 bestätigt, dass die GNU General Public License (GPL) wirksamer Vertragsinhalt werden kann und vor deutschen Gerichten auch durchsetzbar ist und hat auf dieser Basis eine einstweilige Verfügung gegen den Routerhersteller Sitecom erlassen. Nun liegt mit der Urteilsbegründung die weltweit erste Gerichtsentscheidung auf Basis der GPL auch schriftlich vor.
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