In der „Dobschat hat das A-Wort gesagt“-Klage ist nun das Urteil da. Leider habe ich gerade nicht so viel Zeit, um das ausführlich zu kommentieren, daher nur die Kurzzusammenfassung von mir (also ohne jeden Anspruch auf irgendwas, schon gar nicht darauf, dass ich alles 100%ig juristisch korrekt wiedergebe):
- mein Beitrag war keine Schmähkritik, sondern auf die Äußerungen des Klägers hin durchaus okay,
- aber das A-Wort war eine Ecke zu heftig. Von wegen Verrohung der Sprache in politischen Auseinandersetzungen und so.
- Ich muss den Zusammenhang zwischen Kläger und dem A-Wort auf meiner Website komplett entfernen und die Aussage, dass der Kläger ein A… wäre in Zukunft unterlassen, aber für den Rest des Internets bin ich nicht verantwortlich.
- Ich muss keinen Schadenersatz/Schmerzensgeld zahlen (das ist mir persönlich sehr wichtig gewesen).
- Die Kosten für des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben, ich bezahle also Udo selbst und die Hälfte der Gerichtskosten. Sind ein paar Euro, aber deutlich weniger als das vom Kläger verlangte Schmerzensgeld. Und was am wichtigsten ist: Das Geld bekommt nicht der Kläger.
Der Einfachheit halber habe ich den betroffenen Beitrag jetzt komplett offline genommen, ob ich ihn in einer anderen (anonymisierten) Form, ohne das böse A-Wort nochmal online nehme? Keine Ahnung, das würde Zeit kosten und eigentlich würde ich meine Zeit lieber neuen Beiträgen widmen, als irgendeinen alten Scheiß zu überarbeiten. Also nein, er wird wohl einfach offline bleiben.
Man könnte sich jetzt über verschiedene Punkte des Urteils noch weiter streiten, da würde durchaus die ein oder andere grundsätzliche Frage drin stecken. Mir persönlich ist die Klärung dieser grundsätzlichen Fragen nicht so wichtig, dass ich dafür das nötige Kostenrisiko auf mich nehmen würde. Mein wichtigstes Ziel wurde durch das Urteil ja erreicht: Der Kläger sollte nicht auch noch indirekt Geld für seine homosexuellenfeindlichen Äußerungen bekommen, schon gar nicht von mir. Daher kann ich mich mit dem Urteil gut abfinden, auch wenn eine komplette Abweisung der Klage natürlich schöner gewesen wäre. Aber für die Entscheidung hat man ja einen Monat Zeit, ich werde diese Zeit nutzen, um darüber nachzudenken. Es bleibt ja auch abzuwarten, ob der Kläger den Weg der Berufung wählt.
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