Interessant, dass um so eine Selbstverständlichkeit so eine Diskussion entstehen kann, von wegen Meinungsfreiheit usw. Da haben wohl einige Leute das mit der Meinungsfreiheit komplett falsch verstanden. Diese bedeutet nämlich nicht – um mal beim konkreten Beispiel zu bleiben – dass ich in jedem Weblog meine Meinung als Kommentar hinterlassen darf, sondern dass ich jederzeit ein eigenes Weblog auf machen und dort meine Meinung schreiben darf.
Bei Bronski habe ich die Meinung eines Experten zur „Weblog-Zensur“ gefunden und diese Meinung entspricht meiner:
Jeder Betreiber eines Weblogs darf Kommentare von Besuchern entfernen. Er muss es sogar, wenn die Kommentare beleidigend oder sonstwie rechtswidrig sind.
Der so häufig zitierte Art. 5 Grundgesetz (Meinungs- und Pressefreiheit) ist überhaupt nicht anwendbar. Die Grundrechte gelten nur zwischen dem Staat und dem Bürger, nicht zwischen den einzelnen Bürgern. Deshalb hat der Besucher auch keinen Anspruch darauf, seine Meinung in bestimmter Form im Forum eines privaten Dritten sagen zu dürfen.
Was allerdings nicht gehen dürfte, ist die inhaltliche Veränderung von Kommentaren, zumindest nicht ohne ausdrückliche Kennzeichnung, was geändert wurde.
Auch die Pressegesetze (wenn man Weblogs darunter fallen lassen will, wofür bei einigen etwas spricht), bieten keine Garantie, im Medium seine Meinung äußern zu können. Sie geben lediglich Gegendarstellungsansprüche; die müssen aber in bestimmter Form angemeldet werden.
Unabhängig davon gab es außer Kommentar-SPAM bisher nur 2 oder 3 Kommentare in meinem Weblog, die ich gelöscht habe, weil sie beleidigend oder eindeutig rechtswidrig waren. So halte ich es auch in den Foren, die ich moderiere – löschen nur, wenn es wirklich sein muss, wenn ein Beitrag gegen Gesetze oder die Foren-Regeln verstösst. Jeder soll seine Meinung in angemessener Form äußern dürfen – eine gesetzlichen Anspruch darauf gibt es aber nun mal nicht.