Zur Abwechslung mal wieder ein Kulanzangebot

Das ist doch mal lustig, anscheinend arbeitet jenes Inkassobüro wirklich nicht mehr für meine „Brieffreunde“ – oder warum kommt plötzlich wieder eine „Kulanzangebot“ (diesmal gültig bis 10.02.) von Melango? Die kapieren es echt nicht: Ich habe bei keinen Zugang bestellt, ich habe keinen Zugang erhalten und genutzt logischerweise auch keinen. Aber wie sollen die auch Briefe lesen, wenn sie deren Annahme verweigern…?

16 Comments

Jens Ferner

Ach, die Melango-Geschichte schon wieder. EIn Stück weit kannst du es nachvollziehen: Im Regelfall streiten die sich nicht darüber, OB sich jemand angemeldet hat, sondern dass da jemand erklärt “ja, ich habe mich angemeldet, ihr habt aber getäuscht und ich will nicht zahlen”. Bitte, um Himmels willen, das jetzt nicht als Rechtfertigung verstehen, sondern nur als Erklärung dieser leidlichen Geschichte!

Carsten Dobschat

Yap, seit August. Einschreiben mit Rückschein kam zurück: „Annahme verweigert“, zwischendurch Drohungen, Kulanzangebote, dann mal Inkasso (widersprochen, vom Inkasso die Rückmeldung, dass sie nicht mehr für Melango arbeiten würden), jetzt wieder Kulanzangebot… mal schauen, wann die nächsten Drohungen kommen 🙁

Carsten Dobschat

Wird nur nicht verfolgt, denen droht wohl sowieso schon eine erhebliche Strafe, zumindest steht das in den Antworten, die andere auf ihre anzeigen bekommen haben zusammen mit der Info, dass deswegen eben kein weiteres Verfahren aufgemacht werden würde…

Jens Ferner

Um es kurz zu machen: Die Beitreibung nicht bestehender Forderungen fällt nicht so schnell unter einen Straftatbestand, wie es viele gerne hätten. Insbesondere ist das Schreiben unberechtigter Rechnungen nicht automatisch eine Nötigung. Interessanter wird der Betrug und auch das ist (im Vorsatz) recht kompliziert, vor allem wenn man nur auf die Rechnungen blickt. Der BGH (VII ZR 164/10) hat insofern klar gestellt, dass unberechtigte Forderungen grundsätzlich zum Alltag gehören (Zivilrechtliche Entscheidung, die aber Rückschlüsse ermöglicht). Interessanter ist daher letztlich der Betrugstatbestand, vor allem wenn man auf den Vertragsschluss blickt (der hier ja gerade kein Thema ist, vielmehr wird ein Dritter die Daten von Carsten angegeben haben – das Problem habe ich hier leider auch laufend)

Mathias Segebade

Aber kann man nicht anhand einer Feststellungsklage gerichtlich klären lassen, das der Anspruch nicht besteht? Ich meine ich bin kein Jurist und mir ist auch klar, dass wenn man Klage erhebt, man erstmal Kosten hat, aber wäre das nicht ein Weg um Ruhe zu bekommen?

Jens Ferner

“Aber kann man nicht anhand einer Feststellungsklage gerichtlich klären lassen, das der Anspruch nicht besteht? ”

Ja klar, der Weg ist dann die “negative Feststellungsklage” und danach wäre Ruhe. Problem 1 sind die erwähnten Kosten, die muss man nicht nur vorstrecken, sondern hat hinterher das Risiko, die beim Gegner nicht mehr vollstrecken zu können (Insovenzrisiko). Problem 2 ist “Vor Gericht und auf Hoher See bist du in Gottes Hand” – gleich wie sicher man sich fühlt, ein Restrisiko verbleibt immer. Im Gesamtbild gehen daher manche den Weg: Lieber Mails filtern als Geld auszugeben und (kleines) Risiko zu spielen.

Jetzt schriftlich | Dobschat

[…] Heute aus dem Postfach gezogen: Die schriftliche Bestätigung des Inkasso Büros, dass sie nicht mehr mit meinen Brieffreunden zusammen arbeiten. Daher also das erneute „Kulanzangebot“… […]