Das ist doch mal lustig, anscheinend arbeitet jenes Inkassobüro wirklich nicht mehr für meine „Brieffreunde“ – oder warum kommt plötzlich wieder eine „Kulanzangebot“ (diesmal gültig bis 10.02.) von Melango? Die kapieren es echt nicht: Ich habe bei keinen Zugang bestellt, ich habe keinen Zugang erhalten und genutzt logischerweise auch keinen. Aber wie sollen die auch Briefe lesen, wenn sie deren Annahme verweigern…?
Ach, die Melango-Geschichte schon wieder. EIn Stück weit kannst du es nachvollziehen: Im Regelfall streiten die sich nicht darüber, OB sich jemand angemeldet hat, sondern dass da jemand erklärt „ja, ich habe mich angemeldet, ihr habt aber getäuscht und ich will nicht zahlen“. Bitte, um Himmels willen, das jetzt nicht als Rechtfertigung verstehen, sondern nur als Erklärung dieser leidlichen Geschichte!
Darüber könnte ich mich ja mit denen streiten wenn ich mich angemeldet hätte… habe ich aber nicht und das wollen die einfach nicht zur Kenntnis nehmen.
Nein, da kommen nach meinem Kenntnisstand immer nur die gleichen Serienbriefe. Und die hören so schnell nicht auf :(
Yap, seit August. Einschreiben mit Rückschein kam zurück: „Annahme verweigert“, zwischendurch Drohungen, Kulanzangebote, dann mal Inkasso (widersprochen, vom Inkasso die Rückmeldung, dass sie nicht mehr für Melango arbeiten würden), jetzt wieder Kulanzangebot… mal schauen, wann die nächsten Drohungen kommen :(
Stell Strafanzeige.
Warum?
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Nötigung.
Wird nur nicht verfolgt, denen droht wohl sowieso schon eine erhebliche Strafe, zumindest steht das in den Antworten, die andere auf ihre anzeigen bekommen haben zusammen mit der Info, dass deswegen eben kein weiteres Verfahren aufgemacht werden würde…
Um es kurz zu machen: Die Beitreibung nicht bestehender Forderungen fällt nicht so schnell unter einen Straftatbestand, wie es viele gerne hätten. Insbesondere ist das Schreiben unberechtigter Rechnungen nicht automatisch eine Nötigung. Interessanter wird der Betrug und auch das ist (im Vorsatz) recht kompliziert, vor allem wenn man nur auf die Rechnungen blickt. Der BGH (VII ZR 164/10) hat insofern klar gestellt, dass unberechtigte Forderungen grundsätzlich zum Alltag gehören (Zivilrechtliche Entscheidung, die aber Rückschlüsse ermöglicht). Interessanter ist daher letztlich der Betrugstatbestand, vor allem wenn man auf den Vertragsschluss blickt (der hier ja gerade kein Thema ist, vielmehr wird ein Dritter die Daten von Carsten angegeben haben – das Problem habe ich hier leider auch laufend)
Laufend habe ich das Problem zum Glück nicht, aber das muss auch gar nicht sein :)
Aber kann man nicht anhand einer Feststellungsklage gerichtlich klären lassen, das der Anspruch nicht besteht? Ich meine ich bin kein Jurist und mir ist auch klar, dass wenn man Klage erhebt, man erstmal Kosten hat, aber wäre das nicht ein Weg um Ruhe zu bekommen?
Der Mailfilter kost nix ;) Außerdem ist es eine nette Herausforderung: Wer ist sturer?
„Aber kann man nicht anhand einer Feststellungsklage gerichtlich klären lassen, das der Anspruch nicht besteht? “
Ja klar, der Weg ist dann die „negative Feststellungsklage“ und danach wäre Ruhe. Problem 1 sind die erwähnten Kosten, die muss man nicht nur vorstrecken, sondern hat hinterher das Risiko, die beim Gegner nicht mehr vollstrecken zu können (Insovenzrisiko). Problem 2 ist „Vor Gericht und auf Hoher See bist du in Gottes Hand“ – gleich wie sicher man sich fühlt, ein Restrisiko verbleibt immer. Im Gesamtbild gehen daher manche den Weg: Lieber Mails filtern als Geld auszugeben und (kleines) Risiko zu spielen.
@Jens Ferner Danke für die Aufklärung. Naja, ohne diese negative Feststellungsklage“ kann man weiterhin über Carstens Schreibstil schmunzeln.
[…] Heute aus dem Postfach gezogen: Die schriftliche Bestätigung des Inkasso Büros, dass sie nicht mehr mit meinen Brieffreunden zusammen arbeiten. Daher also das erneute „Kulanzangebot“… […]