Da dürfen Forenbetreiber und Blogger ein klein wenig aufatmen:
Das Oberlandesgericht Düsseldorf festigt mit einem neuen Urteil vom 7. Juni 2006 seine Rechtsprechung, nach der für rechtswidrige Einträge Dritter keine direkte Haftung besteht. Gelöscht werden müssen solche Beiträge auch erst dann, wenn der Forenbetreiber von ihnen Kenntnis erlangt hat. Eine allgemeine, umfassende Prüfungspflicht lehnt das Gericht ab.
Aus dem lawblog…