Der Unterschied zwischen gut gemeint und gut gemacht?
Gut gemeint war es sicher, das Postitutionsgesetz zu ändern und damit Prostituierten die Möglichkeit zu geben, ihrer Tätigkeit legal und sozialversichert nachzugehen. Wie ist das jetzt aber zu verstehen, dass Empfänger von Arbeitslosengeld 2 jede angebotene zumutbare Stelle annehmen müssen? Zumutbar ist wohl alles, was in Deutschland einer legalen geregelten Arbeit entspricht, wird eine solche Stelle abgelehnt werden die Leistungen gekürzt… Prostitution ist legal und juristisch scheint wohl nichts dagegen zu sprechen, dass Arbeitslosen in Zukunft vom Arbeitsamt Jobs in Bordellen angeboten werden – schreibt die TAZ.
Das kann doch hoffentlich nicht gewollt sein? Der Betreuer vom Arbeitsamt als Zuhälter? Na danke…
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