WTF der Woche bei der Hamburger Polizei
Ich bin wirklich ein großer Fan des Rechtsstaates und den Grundsätzen „Unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils“ sowie „Im Zweifel für den Angeklagten“. Aber auch wenn man diese Grundsätze beachtet, könnte man doch in bestimmten Fällen etwas sensibler sein. Mal ein Beispiel: Bei …