Was soll man bitte von diesem Urteil halten:
Sobald Betreiber von Metasuchmaschinen Kenntnis von ehrverletzenden Anzeigen in ihrer Trefferliste haben, müssen sie die Einträge sperren. Dies hat das Landgericht (LG) Berlin jetzt in einem Verfahren entschieden und damit dem Antrag auf Unterlassung einer Fernsehmoderation stattgegeben.
Und bald müssen Homepage-Betreiber, die ein Google-Suchfeld auf der eigenen Seite haben bestimmte Suchbegriffe in dem Suchfeld sperren, weil die Besucher sonst zu ungewünschten Ergebnissen kämen? Oder wie?