Da ist es nun also, das Urteil im NPD-Verbotsverfahren und es fällt irgendwie überraschend aus. Um es mal in einfache Worte zu kleiden, habe ich das so verstanden: „Die NPD ist verfassungswidrig, will unsere freiheitlich demokratische Grundordnung abschaffen – aber sie sind so ein kümmerlicher Haufen von Versagern, dass man sie deswegen nicht verbieten kann“.
Ernsthaft jetzt? Was ist das für 1 Urteil so vong der Logik her? Vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass es das Verbot der KPD auch nicht daran scheiterte, dass die Partei irgendwelche realistischen Chancen gehabt hätte, ihr Ziel nach einer anderen Ordnung für Deutschland durchzusetzen. Aber okay, das war 1956, ist lange her.
Nicht erforderlich ist, dass das Handeln der Partei zu einer konkreten Gefahr für die Schutzgüter des Art. 21 Abs. 2 Satz 1 GG führt. Es müssen jedoch konkrete Anhaltspunkte von Gewicht vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann (Potentialität). Lässt das Handeln einer Partei dagegen noch nicht einmal auf die Möglichkeit eines Erreichens ihrer verfassungsfeindlichen Ziele schließen, bedarf es des präventiven Schutzes der Verfassung durch ein Parteiverbot nicht. An der abweichenden Definition im KPD-Urteil, nach der es einem Parteiverbot nicht entgegenstehe, wenn für die Partei nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, dass sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können (BVerfG 5, 85 <143>), hält der Senat nicht fest.
Egal wie oft ich diesen Absatz lese, ich kann ihn nicht anders verstehen als so:
Die von der NPD sind solche Verlierer, dass die es nicht mal schaffen so zu tun, als könnten sie jemals auch nur in die Nähe einer Chance kommen, ihre verfassungsfeindlichen Ziele umzusetzen.
Das eine oder andere NPD-Mitglied mag sich aufgrund eines solchen Urteils fragen, ob ein Verbot nicht besser gewesen wäre, zumindest wäre ein Verbot nicht so demütigend gewesen, wie dieses „ihr seid zwar verfassungsfeindlich, aber wir verbieten euch nicht, weil ihr solche Loser seid“-Urteil?
Tatsache ist aber, dass die NPD und ihr Gefolge – welches ja durchaus Schnittmengen hat zu anderen rechtsextremen Parteien und Organisationen – durchaus eine Gefahr darstellen. In diesen Gruppe befinden sich reichlich gewaltbereite Menschen, wobei das aber nicht für ein Verbot der Partei ausreicht. Aber – hoffentlich lesen die Zuständigen das auch und verhalten sich danach – das Bundesverfassungsgericht ignoriert diese Tatsache nicht und erinnert Polizei und Justiz sehr deutlich daran, an ihrer Rechtsblindheit zu arbeiten:
Der Umstand, dass die NPD durch einschüchterndes oder kriminelles Verhalten von Mitgliedern und Anhängern punktuell eine nachvollziehbare Besorgnis um die Freiheit des politischen Prozesses oder gar Angst vor gewalttätigen Übergriffen auszulösen vermag, ist nicht zu verkennen, erreicht aber die durch Art. 21 Abs. 2 GG markierte Schwelle nicht. Auf Einschüchterung und Bedrohung sowie den Aufbau von Gewaltpotentialen muss mit den Mitteln des präventiven Polizeirechts und des repressiven Strafrechts rechtzeitig und umfassend reagiert werden, um die Freiheit des politischen Prozesses ebenso wie einzelne vom Verhalten der NPD Betroffene wirkungsvoll zu schützen.
Übrigens, liebe Bayern, zu einem wirkungsvollen Schutz Betroffener vor rechtsextremer Gewalt, gehört es auch, dass rechtsextreme Übergriffe nicht systematisch vertuscht werden! Und ja, es ist ein Vertuschen solcher Übergriffe, wenn die im Gegensatz zu jedem echten oder erfundenem Übergriff eines Asylbewerbers nicht öffentlich gemacht werden. Denn damit trägt man zu einer Verzerrung der öffentlichen Wahrnehmung und dazu bei, dass bei vielen Menschen der Eindruck entsteht, Ausländer wären per se krimineller als Deutsche, daraus entsteht Angst und Angst ist viel zu oft eine Rechtfertigung für Übergriffe gegen Ausländer und Asylbewerberheime.
Es darf auch nicht sein, dass aus „statistischen Gründen“ eindeutig rechtsextreme und rassistische Übergriffe als „einfache“ Prügelei verharmlost werden. Auch das kommt leider vor, auch damit muss endlich aufgehört werden.
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