In der Netzzeitung:
Empfänger von Arbeitslosengeld II können sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Auf Gebührenausfälle sind ARD und ZDF nach Informationen der Netzeitung nicht vorbereitet.
Ab April können sich dann also Empfänger vom Arbeitslosengeld 2 von der GEZ-Gebühr befreien lassen. Mal grob geschätzt wird es dann spätestens Ende Februar zu Forderungen einer erneuten Erhöhung kommen, um diesen Ausfall auszugleichen…