Ist das ansteckend? ADAC, Bundesministerium für Gesundheit und jetzt die Fraunhofer-Gesellschaft:
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Nach vorheriger schriftlicher Zustimmung kann im Einzelfall der Hyperlink auf eine einzelne, zu benennende Webseite der Fraunhofer-Gesellschaft gesetzt werden.
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Der Vertragspartner teilt der Fraunhofer-Gesellschaft innerhalb von 24 Stunden nach Setzen des Links durch das Senden einer E-Mail das Setzen des Links bzw. die Freischaltung der betreffenden Seite mit.
Diese Information muss den Pfad enthalten, von dem aus auf die betreffende Seite zugegriffen werden kann.
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