Nicht zum ersten und sicherlich nicht zum letzten Mal taucht der Vorschlag auf, dass Covidiot:innen im Falle einer Covid-19-Erkrankung bei entsprechenden Engpässen in den Krankenhäusern kein Intensivbett bekommen sollen. Diese Idee klingt spontan erst einmal gar nicht so doof.
Wenn Ärzt:innen vor der Wahl stehen, wer einen letzten Intensivplatz bekommen soll und dabei wählen müssen zwischen zwei Patient:innen, von denen eine:r mehrfach mutwillig alle Vorschriften und Hygienemaßnahmen missachtet und gegen die angebliche Merkel-Diktatur durch die Gegend demonstriert hat und auf der anderen Seite jemand, die/der immer alle Vorschriften eingehalten hat, dann kann man spontan schon denken, dass es in so einem Fall aufgrund von ausgleichender Gerechtigkeit, Verursacherprinzip und so weiter angebracht sein könnte, eine Entscheidung auf Basis des vorherigen Verhaltens während der Pandemie zu treffen.
Ist es aber nicht (man kann hier ein „leider“ hinzufügen, wenn man das möchte). Ärzt:innen dürfen sich ihre Entscheidungen nicht so einfach machen und es ist ganz einfach nachzuvollziehen, warum die Idee auf so vielen Arten so doof ist.
- Woher würden die Daten für so eine Entscheidung stammen? Von Polizei und Ordnungsämtern?
- Wer stellt sicher, dass diese Daten immer aktuell und korrekt sind?
- Wie sieht es eigentlich mit dem Datenschutz bei so einer Datensammlung aus?
- Wo genau steht im Grundgesetz, dass das Leben von sehr dummen Menschen weniger wert ist als das von nicht so dummen Menschen?
- Wir lange sollen solche Einträge in diesem „pandemischen Führungszeugnis“ haltbar sein? Verfallen die nach ein paar Monaten?
- Was passiert, wenn der/die Patient:in ohne entsprechende Einträge eigentlich viel schlimmer die Pandemie geleugnet und die Hygienemaßnahmen verletzte hat, nur halt nie erwischt wurde?
- Wie werden solche Entscheidungen dokumentiert, damit Arzt:innen später nicht ständig verklagt werden?
Die Liste der Fragen könnte man sich noch fortsetzen, aber man sieht, es gibt da so einige Punkte, an denen man an die Grenzen so einer Auswahl stößt und diese Grenzen sind ziemlich hart: Grundgesetz und Menschenrechte, Datenschutz und Transparenz.
Spontan ist der Gedanke, dass eine Covidiotin Jana, die vor ihrem Krankenhausaufenthalt noch quer durch Deutschland andere Menschen in Zügen und bei Demos infiziert hat, ein Intensivbett bekommt und Opa Karl nicht, der sich immer an die Regeln gehalten und seine Enkel über Monate nicht mehr getroffen hat. Das sind aber alles Dinge, die die Ärzt:innen nicht wissen, nicht wissen müssen und eigentlich gar nicht wissen dürfen.
Denn solche Entscheidungen zu treffen ist auch so schon schwer genug und ich wünsche niemandem solche Entscheidungen treffen zu müssen – denn egal wie eine solche Entscheidung getroffen wird, auf irgendeine Art und Weise wird sie immer falsch sein und durch die Einführung eines Kriteriums „Wohlverhalten in der Pandemie“ würde es auch nicht leichter.
Glücklicherweise stellt sich die Frage eines solchen Kriteriums bei uns nicht. Die Menschenrechte sind Teil unserer Verfassung und sie garantieren das Recht auf Leben für alle Menschen, unabhängig von Religion, Geschlecht, Hautfarbe, politischer Gesinnung oder auch (fehlender) Intelligenz.
Beitragsbild von Parentingupstream auf Pixabay
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