Jobcenter verlangt Ausbildungsabbruch

Was sich manche Jobcenter leisten ist wohl selbst mit Drogen nicht zu ertragen, da drängt sich manchmal der Eindruck auf, dass die ihre Aufgabe vor allem mal darin sehen kein Geld zahlen zu müssen und nicht den Menschen zu helfen. Schon gar nicht den Menschen, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten wollen. Da gibt es Entscheidungen, die einfach nicht nachvollziehbar sind, eine davon hat die Kanzlei Nieren & Batz in ihrem Blog öffentlich gemacht – in eigener Sache.

Jobcenter

In der Kanzlei arbeitet eine Auszubildende, Mitte 20, die zwar bereits eine Ausbildung zur Kinderpflegerin gemacht hatte, in diesem Beruf aber keine Stelle fand. Statt sich nun weiter mit „Hartz IV“ und Gelegenheitsjobs als Ungelernte durchzuschlagen, hat sie sich erfolgreich bei der Kanzlei um einen Ausbildungsplatz beworben, Rechtsanwaltsfachangestellte möchte sie werden. Nun sollte man meinen, dass so etwas beim Jobcenter gut ankommt: Da bemüht sich jemand um eine langfristige Lösung raus aus „Hartz IV“, so was müsste man doch unterstützen – und sei es eben durch „Aufstocken“ während der Ausbildungszeit, da die Ausbildungsvergütung nicht reicht, um sie und ihr 5jähriges Kind zu versorgen.

Sollte kein Problem sein, oder? Immerhin bemüht sie sich hier ernsthaft darum, langfristig selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Das Jobcenter des Kreises Siegen-Wittgenstein sieht das aber anders:

Drohende Konsequenz des Leistungsausschlusses von Frau….. ist es zwar unter Umständen, dass sie die vor kurzem begonnene Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachgehilfin abbrechen muss. Genau dieses Ergebnis ist vom Gesetzgeber aber beabsichtigt und bewusst gewollt. Weitergehende Gesichtspunkte, die auf einen besonderen Härtefall schließen lassen könnten, sind ….. nicht erkennbar.

…die Ausbildung nicht die einzige realistische Möglichkeit wäre, einen Zugang zum Erwerbsleben zu schaffen

Geht’s noch? Abgesehen davon, dass sie den Beruf nicht korrekt schreiben können, ist die Aussage, dass der Ausbildungsabbruch so beabsichtigt und bewusst gewollt sei an Bösartigkeit und Menschenverachtung nicht zu toppen. Das Jobcenter ist also tatsächlich der Meinung, dass der Gesetzgeber wollte, dass Menschen, die in ihrem ursprünglich erlebten Beruf keine Chance auf eine Stelle (mehr) haben, sich eben für den Rest ihres Lebens irgendwie mit ungelernten Hilfstätigkeiten durchschlagen und wahrscheinlich dauerhaft aufstocken müssen, statt sich über eine zweite Berufsausbildung mittelfristig die Chance auf einen Arbeitsplatz zu erarbeiten? Das ist also, was der Gesetzgeber will? Der Gesetzgeber will also, dass es keine Chance geben soll aus Hilfsjobs und „Hartz IV“ raus zu kommen? Das ist so gewollt?

Mal schauen, ob die Gerichte dieser interessanten Interpretation folgen werden, denn das praktische an einer Ausbildung in einer Anwaltskanzlei sind ja auch die ganzen Anwälte dort – die in diesem Fall für ihre Auszubildende beim Sozialgericht Dortmund klagen. Hoffentlich erfolgreich.

Merken: Mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen wäre das nicht passiert!

Beitragsfoto: Sammy Zimmermanns unter CC-Lizenz

7 Comments

Tja, nachdem der ehemalige Abteilungszweig „halt du sie dumm“ inzwischen oft scheitert (blöde Atheisten aber auch!) muss das inzwischen halt auch die Regierung erledigen. Wie praktisch, wenn „ich halt sie arm“ ein Nebeneffekt davon ist.