Erinnert sich noch wer an diesen Hackerparagraphen? Viele hatten da ja die Befürchtung, dass es im Zuge dieses Paragraphen System-Administratoren erwischen könnte, die entsprechende „Hacker-Tools“ natürlich nutzen, um die Sicherheit ihrer eigenen Systeme zu testen. Ob Admins unter den Opfern der aktuellen Durchsuchungswelle waren ist mir gerade nicht bekannt, hirnrissig bleibt es.Es geht um die Software „Blackshades“ und wer in Deutschland diese Software gekauft hatte, der hat oder bekommt noch Besuch von der Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss und darf damit rechnen, dass seine Rechner raus getragen werden.
Den Durchsuchungsbeschluss hat das Amtsgericht Giessen (erwähnte ich schon einmal, dass ich Giessen vom Bahnhofsausgang aus gesehen für die hässlichste Stadt Deutschlands halte? Nein? Ja? Egal, tut hier eh nichts zur Sache), wobei einfach mal ignoriert wird, dass es vielleicht auch legitime Anwendungsfälle für diese Software gibt:
Das Amtsgericht Gießen verneint nun den “dual use”. Allerdings ohne nachvollziehbare Begründung. In dem Beschluss wird behauptet, die Software diene ausschließlich zur Begehung krimineller Handlungen, sie enthalte nämlich keinerlei “legitime Funktionalitäten”. Wie die Abgrenzung erfolgt – darüber kein Wort.
Klar, es ist eine Art Baukasten um sich eigene Angriffstools zu basteln, aber gerade als Admin will und muss man vielleicht eben gerade auch solche Tools testen. Und selbst wenn man nur privat den angemieteten Rootserver prüfen will oder eben auch lernen möchte, wie solche Sachen funktionieren ohne dabei fremde Systeme anzugreifen – das alles soll also Grund genug sein für eine Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme des Rechners? Ohne genauere Prüfung? Ohne vorherige Anhörung? Echt jetzt?
Wenn man nun argumentiert, dass man vor allem Skript Kiddies erwischen wollte, die zu dumm waren, sich die Software illegal zu besorgen, dann hätte doch vielleicht eine nette und freundliche Einladung zu einer kleinen Vernehmung als Beschuldigter durchaus gereicht, um auszusortieren, wer ggf. ein legitimes Interesse an der Software hat und wer nicht. Und die meisten Skript Kiddies wären nach so einer Einladung wahrscheinlich geschockt genug gewesen, nicht nur die Software, sondern auch gleich alle Pornos von ihren Platten zu löschen. Darauf würde ich wetten. Aber lieber gleich die große Keule auspacken und einfach mal auf alle drauf schlagen…
Beitragsbild: Scott Schiller, Lizenz: CC-BY
@dobschat das kann doch nicht sein!
Hausdurchsuchung wegen falscher Software http://t.co/abdcmAcgd4
Guybrush Threepwood liked this on Facebook.