Haftung für virenverseuchte E-Mail

Was heute bei Heise zu lesen ist, sollte vielen Firmen-Chefs und IT-Leitern schwer zu denken geben:

Auch wer unwissentlich elektronisches Ungeziefer verbreitet, kann dafür haftbar gemacht werden. Dies gilt vor allem für Unternehmen, da sie in besonderem Maße zur Sicherung der eigenen IT-Anlagen verpflichtet sind, schreibt das IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen Ausgabe 6/04.

Wenn man seine Rechner schon nicht alleine der Funktionsfähigkeit wegen schützt, dann sind vielleicht drohende Schadensersatzansprüche Dritter eine Motivation?

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