GEMA: Musiker dürfen kostenlos streamen, aber…

Immer wieder darf man in den letzten Tagen lesen, dass Musiker ihre eigenen Songs ja jetzt kostenfrei streamen dürften. Die GEMA hat es ja erlaubt. Nur ist es leider nicht ganz so einfach, da gibt es doch einige Einschränkungen. Hier mal einige der Einschränkungen und wie ich sie verstehe. Kann sein, dass ich mich irre… kann sein, muss aber nicht. Ich glaube aber, jeder Musiker sollte sich die Sachen gut überlegen und ggf. jemanden fragen, der sich mit dem Zeug auskennt (einen Anwalt), bevor Streams online gestellt werden.

Als Mitglied der GEMA sind Sie Komponist, Textdichter oder Verleger der betreffenden Werke, die auf Ihrer Website zur Eigenpräsentation angeboten werden. Die Bedingungen gelten entsprechend für Websites der Urheberverbände.

Okay, ist klar. Man darf nur eigene Sachen verwenden, ist logisch.

Das Angebot zum Anhören der Werke (Streaming) muss ausschließlich kostenlos sein.

Auch logisch, soll ja schließlich der Präsentation der eigenen Werke dienen.

Sie melden die betreffende Website zur Eigenpräsentation bei der GEMA, vor der Einstellung der Musikwerke auf Ihrer Website, unter info-ind@gema.de an, damit die GEMA im Rahmen ihrer Maßnahmen zum Schutz der Rechte ihrer Mitglieder Kenntnis von der Website hat; das Meldeformular befindet sich auf der GEMA-Website (www.gema.de/eigenpraesentation). Die Vergütungsfreiheit gilt nur für Meldungen bis zum 31. Dezember 2007.

Auch klar, man muss ja so ziemlich alles an die GEMA melden, auch wenn man GEMA-freie Musik verwendet. Sagt zumindest die GEMA. Wäre aber hilfreich, wenn die angegebene URL auch zur richtigen Seite und nicht zu einer Fehlermeldung führen würde… Wer das PDF sucht: hier ist es.

Wenn Sie nicht der alleinige Komponist, Textdichter oder Verleger der betreffenden Werke sind, erklären Sie ausdrücklich, dass Sie die Zustimmung aller anderen urheberrechtlich Beteiligten zur vergütungsfreien Nutzung haben, und stellen die GEMA von jeglichen Ansprüchen Dritter insoweit frei.

Versteht jeder: alle Urheber müssen einverstanden sein.

Sollten Sie Werke, an denen Sie nicht Beteiligter sind, auf Ihrer Website zur Eigenpräsentation nutzen oder Werke zum Download anbieten, sind Sie zur Lizenzierung und Vergütungszahlung auf der Grundlage der geltenden GEMA Tarife vor der Einstellung der Werke auf Ihrer Website verpflichtet.

Ist auch ganz klar: kostenloses Streaming eigener Werke gibt es nur, wenn es eigene Sachen sind und die gestreamt werden. Ein bisschen verwirrend vielleicht: Du darfst nur eigene Werke kostenlos streamen, wenn Du nur eigene Werke streamst…”

Ihre Website zur Eigenpräsentation ist nicht Teil einer Website Dritter oder nicht verbunden mit einer allgemeinen oder kommerziellen Website Dritter, über die das Anhören der Werke auf Ihrer Website zur Eigenpräsentation ermöglicht wird.

Hm, jetzt wird es kompliziert. Noch logisch ist ja, dass es wirklich nur für eigene Webseiten gilt und nicht für fremder Leute Seiten. Will ein sich also auf einer anderen Plattform präsentieren, dann werden wieder GEMA-Lizenzen fällig, ist ja schließlich die Seite eines Dritten. Und wenn ich das richtig verstehe darf auch keine andere Webseite die Streamings auf der Musiker-Seite direkt verlinken (deep linking). Hm, wie man das komplett unterbinden soll…?

Über Ihre Website zur Eigenpräsentation werden keinerlei direkte oder indirekte Einnahmen (z. B. durch Werbung, Sponsoring etc.) erzeugt.

Hä? Keine direkten oder indirekten Einnahmen? Was bedeutet das? Keine Werbebanner, keine Banner und Links zu evtl. Sponsoren, also auf keinen billigen Webspace bei dem der Hoster Banner einblendet, keine eigene Werbung… Da fängt es an schwer zu werden. Viele Bands und Musiker haben eben Sponsoren und verlinken diese eben auch – das geht aber nicht, wenn sie den Besuchern das Reinhören in die Songs erlauben wollen, ohne an die GEMA zahlen zu müssen… Aber okay, vielleicht lassen sich die Sponsoren überzeugen, Werbebanner bringen eh nicht so viel Geld und für den Webspace kann man auch mal die 5 Euro im Monat investieren. Hauptsächlich will man ja CDs verkaufen, oder? Aber:

Über Ihre Website zur Eigenpräsentation wird kein e-commerce (Electronic Commerce) betrieben.

Aha, eigener CD- und Shirt-Shop ist nicht. Das ist mal doof. Aber den könnte man doch auf eine eigene Domain packen und einfach verlinken. Oder nicht? Nein, wohl nicht:

Ihre Website zur Eigenpräsentation steht in keiner Verbindung mit anderen Websites, über die Electronic Commerce abgewickelt wird.

Damit ist dann das Verschieben des Shops auf eine eigene Domain gemeint. Kann man sicher machen, aber Links sind ja Verbindungen, mal abgesehen vom übereinstimmenden Impressum…

Gerade dieses totale Verbot von Shops und deren Verlinkung ist ja wohl absolut nicht im Sinn der Musiker. Die wollen doch CDs verkaufen oder etwa nicht? Wie sieht es dann eigentlich aus mit dem Tourplan und den Links dort auf VVK-Stellen? Selbst ohne Partnerprogramm und direkte Verkaufsprovisionen haben die Musiker dadurch doch indirekte Einnahmen.  Meiner Meinung nach sind die “Jubelrufe” in der Sache deutlich verfrüht. Ich habe die früheren Bedingungen gerade nicht griffig, aber soweit ich mich erinnere waren da die Bedingungen bei weitem nicht so streng – dafür hat es eben ein paar Euro gekostet.