Freispruch im Tübinger Hakenkreuz-Prozess

Auch in Tübingen bleiben Buttons mit durchgestrichenen Hakenkreuzen erlaubt. Im Gegensatz zum Amtsgericht sah das Landgericht Tübingen in einem durchgestrichenen Hakenkreuz keine “Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen”.