Auch in Tübingen bleiben Buttons mit durchgestrichenen Hakenkreuzen erlaubt. Im Gegensatz zum Amtsgericht sah das Landgericht Tübingen in einem durchgestrichenen Hakenkreuz keine “Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen”.
Auch in Tübingen bleiben Buttons mit durchgestrichenen Hakenkreuzen erlaubt. Im Gegensatz zum Amtsgericht sah das Landgericht Tübingen in einem durchgestrichenen Hakenkreuz keine “Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen”.