Okay, okay, ich kann das alles gar nicht so genau wissen, ich bin kein Anwalt, nicht mal ein Jura-Staudent im 8. Semester, ich habe nur meinen gesunden Menschenverstand und ein bisschen Logik. Das reicht wohl nicht, um das zu verstehen. Ihr erinnert Euch, dass IG Foren abgemahnt wurde und Marcel hat die Abmahnung in seinem Parteibuch veröffentlicht. Wegen dieser Veröffentlichung wurde Marcel nun abgemahnt. Er sollte das PDF entfernen – spannend ist die Begründung:
Der unzufriedene Forennutzer möchte anscheinend nicht, dass seine Abmahnung hier anonym veröffentlicht wird. Deshalb hat er mir eine Abmahnung zukommen lassen, mit dem Verlangen der Entfernung der pdf-Datei mit der Abmahnung. Zur Begründung zieht er dabei den Beschluss Az.: 2 U 69/01 vom 17.04.2002 des OLG Rostock heran. Auch wenn ich meine, dass eine Analogie zu der Entscheidung sehr weit hergeholt ist, habe ich die pdf-Datei mit der Abmahnung entfernt.
Und worum geht es in diesem Beschluss?
1. Das Einstellen originaler Geschäftspost ins Internet verstößt gegen die Nebenpflicht einer Geschäftsbeziehung zur vertraulichen Handhabung von Geschäftspost, die im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung gewechselt werden.
2. Ein Einstellen von Geschäftspost ins Internet zur Wahrnehmung berechtigter Interessen ist nicht in Form des Einscannes der Geschäftspost erlaubt; vielmehr darf ein eigener Standpunkt nur mit eigenen Wort oder durch Zitieren einzelner Passagen mit eigenem Schriftbild auf einer Internetseite wiedergegeben werden.
Okay, ich bin kein Anwalt, nicht mal ein Jura-Student im 8. Semester (erwähnte ich das schon?), ich habe wirklich nur meinen gesunden Menschenverstand und ein bisschen Logik – aber kann mir mal jemand erklären, was der Scheiß soll? Soll das nun wirklich heissen, wenn man abgemahnt wird ist das eine Geschäftsbeziehung mit dem abmahnenden Anwalt? Darf man sich heute schon nicht mehr aussuchen mit wem man eine Geschäftsbeziehung hat? Nein? Na sauber…