Dieses Urteil im Fall Musikindustrie vs. Heise ist zwar ein gewisser Erfolg für Heise und auch die Pressefreiheit – aber dieses hirnrissige Verbot des Links auf den Hersteller… Zwar dürfen Produktnamen und Hersteller genannt werden, aber der Link zum Hersteller ist nicht erlaubt. Als gäbe es keine Suchmaschinen…