Die EU-Verfassung

Der Geist der Gesetze” – so heisst ein Artikel bei Telepolis zum Thema EU-Verfassung:

Die mediale Berichterstattung über die EU-Verfassung ist ähnlich homogen wie das Abstimmungsverhalten der deutschen Parlamentarier. Dabei wird stets nach dem selben Muster verfahren: Man erklärt die Bedenken weiter Teile der Bevölkerung gegen die Verfassung mit deren Unkenntnis des Verfassungstextes und deutet diese Bedenken für gänzlich unbegründet – bemerkenswerter Weise allerdings ohne zu erläutern, was tatsächlich in der Verfassung steht.

Zwar werden in dem Artikel auch nicht alle Details erläutert – sonst wäre auch ein Buch daraus geworden – aber einige bemerkenswerte Punkte, wie zum Beispiel die neoliberale Ausrichtung (im Gegensatz zur sozialen Marktwirtschaft unseres Grundgesetzes), die Stärkung der Interessen von Unternehmen gegenüber den Interessen der Individuen (auch Bürger oder Wahlvolk genannt) statt des Bemühens um Ausgleich und vor allem die Fixierung des aktuellen undemokratischen Zustands auf EU-Ebene: Die Verfassung spricht zwar in Art. I-46 davon, dass der Rat dem Parlament rechenschaftspflichtig ist – Mittel zu einer Durchsetzung dieser Kontrolle gewährt sie dem gewählten Organ jedoch nicht. Damit wird die bisher als Provisorium verteidigte mangelnde parlamentarische Kontrolle per Verfassung zementiert.

Da kann man nur hoffen, dass die Franzosen dieses Machwerk ablehnen – wir durften ja nicht selber entscheiden:

Der Ratschlag des Bundeskanzlers während der Bundestagsdebatte “nicht allzu kleinlich auf diesen oder jenen Halbsatz zu sehen, der vielleicht nicht ganz den Erwartungen entspricht”, stellt die deutsche Regierung hier in ein eher unseriöses Licht.