In der aktuellen c’t ist ein kleines Interview mit Frau Zypries, ja, die Bundesjustizministerium, die auch diesen sog. zweiten Korb der Urheberechtsnovelle so verteidigt. Es geht um Abmahnungen und was denn Frau Zypries gegen Massenabmahnungen unternehmen möchte. Am ende des Interviews gibt Frau Zypries tatsächlich zu, dass sie keine, aber wirklich gar keine Ahnung von dem Thema hat:
Privatpersonen werden mit Abmahnungen ohnehin meist nur überzogen, wenn sie im Internet rechtswidrige Inhalte anbieten. Der passive Internet-Nutzer dagegen ist kaum Ziel von Abmahnern.
Also im ersten Satz muss “rechtswidrige” gestrichen werden, aber viel interessanter ist ja der sog. “passive Internet-Nutzer”. Wie sieht dieser “passive Internet-Nutzer” aus? In etwa so wie der typische Fernsehzuschauer? Also nur vor der Kiste sitzen und ja nicht selber aktiv werden, außer vielleicht mal umschalten/einen Link zu einer anderen Webseite klicken?
Also was dieser passive Internet-Nutzer auf keinen Fall machen darf:
- bei eBay oder anderen Marktplätzen verkaufen
- ein Weblog führen
- in Weblogs kommentieren
- in Foren kommentieren
- bei diversen Verbraucherportalen mitmachen
- überhaupt auf irgendwelchen Webseiten Kommentare oder Beiträge hinterlassen
- an Mailinglisten teilnehmen
- chatten
- Fotos (bei flickr) online stellen
Ich habe sicher noch einiges vergessen, die Liste kann ja gerne über die Kommentare ergänzt werden – aber es wird doch recht deutlich, dass es diesen “passiven Internet-Nutzer” nur äußerst selten geben dürfte.
Gerade die Möglichkeit aktiv zu werden macht doch das Internet aus, wer hier nur passiv konsumiert, der kann auch im Wohnzimmer vor der Glotze sitzen bleiben. Vielleicht sollte man Frau Zypries mal ins Internet lassen, offenbar weiss sie ja nicht, wovon sie hier redet…