Copyleft gehört verboten

Der Meinung scheint zumindest die britische Handelsaufsicht zu sein:

Die Behörde hatte festgestellt, dass einige Unternehmen Datenträger in den Handel bringen, auf denen sich Firefox-Kopien befinden. Bevor nun aber Sanktionen gegen diese Firmen eingeleitet werden, wollte die Beamtin zunächst bestätigt sehen, dass damit gegen die Lizenzbestimmungen des Herstellers verstoßen wird. Markham klärte sie auf, dass dies keineswegs der Fall ist, und dass die Behörde alle möglicherweise konfiszierten Datenträger an die betroffenen Firmen zurückgeben möge. Die Staatsdienerin reagierte darauf mit Unglauben und Verärgerung. Wenn Mozilla tatsächlich die Software-Verbreitung in dieser Form unterstütze, so mache die Stiftung es der Aufsichtsbehörde in der Praxis unmöglich, britisches Urheberrecht durchzusetzen. Auf dieser Basis sei es doch nicht möglich, den Unternehmen einheitliche Ratschläge darüber zu geben, was von Gesetzes wegen erlaubt und was verboten ist.