Interessanter und lesenswerter Beitrag zum Thema Urheberrecht im Bootsektor. Aufhänger ist das Urteil des OLG Frankfurt, dass Urheber nicht so einfach so von Providern die Daten von mutmaßlichen Urheberrechtsverletzern haben dürfen.
Was viele vergessen, es geht um mehr als nur um Privatkopien oder Gewinnmaximierung, es geht um das grundsätzliche Herangehen an das Thema geistige Leistungen:
Wird das angelsächsische Rechtsprinzip “geistige Schöpfung ist eine frei handelbare Ware” eingeführt statt des kontinental-euroäpischen “geistige Schöpfung ist keine Ware und kann nicht verkauft, sondern nur genutzt werden” dann droht ein Ausverkauf dessen, was wir als unsere Kultur ansehen.