Naja, nicht wirklich – es musste schon erst eine Anfrage der FDP her und einige Proteste, damit unser aller Bundesinnenminister die heimliche Online-Durchsuchung privater Rechner durch den Verfassungsschutz stoppt. Jetzt kann man ihm noch zugute halten, dass diese Durchsuchungen aufgrund einer Dienstvorschrift seines Vorgängers Schily durchgeführt wurden. Aber die Frage darf auch erlaubt sein, warum es erst auffliegen muss bevor Schäuble das stoppt? Spätestens nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zum Thema Online-Durchsuchungen hätte er dieses Vorgehen stoppen müssen bis das alles rechtlich geklärt ist. Besser spät als nie? Vielleicht… oder auch eher nicht.
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Haaalt. Stop. Er hat gesagt, dass er die illegale Online-Durchsuchung stoppt, weil sie leider rausgekommen ist.
Gleichzeitig hat er auch gesagt das er die illegale Online-Durchsuchung nun einfach legal machen wird, indem er das Grundgesetz platt haut.
Bis dahin durchsuchen die ganz einfach ohne offizielle ministerielle Erlaubnis weiter, weil er nämlich den Diensterlass nicht zurückgenommen hat.
Die Leistung der FDP in dieser Sache ist übrigens die gleiche wie immer. Solange sie nicht an der Regierung ist, macht sie in Sachen Bürgerrecht auf relativ liberal. Hat sie die Macht, ist sie noch schlimmer als der restliche Unrat.
Genau deswegen ja auch das “?” in der Überschrift…
Und was die FDP angeht sehe ich das ähnlich, von einigen wenigen Personen in der FDP mal abgesehen…