Zum ersten Mal Ärger bei eBay?

Ich habe ja nun öfter mal was bei eBay ge- und verkauft und wirkliche Probleme hatte ich noch nie. Aber so wie es aussieht ändert sich das nun.
Man mag ja darüber streiten, was “neuwertig” bei einem Handy bedeutet (meiner Meinung nach gehören hartnäckige und selbst mit Displayreiniger nicht zu entfernende Flecken auf dem Display nicht dazu), aber “ohne SIM-Lock” ist nun mal “ohne SIM-Lock”, da gibt es nichts zu interpretieren. Es fördert auch nicht gerade das Vertrauen in den Verkäufer, wenn dieser das Handy erst nach Nachfrage und deutlich verspätet abschickt. Auch wenn als Absender nicht der Verkäufer, sondern offenbar die Chefin des Verkäufers und deren Betriebsadresse angegeben sind.
Aber richtig spassig wird es, wenn der Verkäufer dann meint als Privatverkäufer wäre der Kauf nicht rückgängig zu machen, weil er ja schließlich nicht umtauschen müsse… Klar, wenn er geliefert hätte, was ich bestellt habe (also ein SIM-Lock-freies Handy und kein gesperrtes, über die Definition von “neuwertig” will ich gar nicht mehr streiten), aber so… Lustig auch: ich solle das Handy doch zurück schicken zum Entsperren. Würde ich sofort machen, wenn da nicht dieses blöde Gefühl wäre wegen seiner Anschrift, die ich eben nicht habe, außerdem soll er dann auch das zusätzliche Porto zahlen. Wäre ja noch schöner, dass ich das zahlen soll.
Schade für meinen kurzen Bruder, für den ich das Handy ersteigert habe – der hatte sich schon gefreut auf sein Razr V3 und immerhin sein gespartes Taschengeld dafür geopfert. Wird jetzt wohl noch ein wenig dauern 🙁